Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main3570 Js 236679/11 Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Konrad-Adenauer-Straße 20, 60313 Frankfurt am Main, Aktenzeichen 3440 Js 236046/11 und 3570 Js 236679/11 gegen Katharina Davoutaki, alias Ekaterini Davoutaki, alias Aikaterini Davoutaki, geb. 5.10.1979, wegen gewerbsmäßigen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16.09.2011 in Höhe von 80.166,05 (Az.: 931 Gs 3570 Js 236679/11) gegen die Katharina Davoutaki die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 StPO sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen. Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 111e StPO. |
Quelle: Bundesanzeiger