11.04.12

Dreiste Inkasso-Forderungen für angebliche Telefonerotik

In diesen Tagen flattern vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens "Toma Inkasso s.r.o." mit einer Postanschrift im tschechischen Svetlá nad Sázavou. Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu. Die Verbraucherzentrale hat hier nur einen Rat: nicht zahlen und sich nicht von Mahnungen oder Inkassoschreiben verunsichern lassen.

Es ist die alte Masche, die scheinbar immer wieder zieht: Telefonabzocke. Die Verbraucherzentrale Hessen hat in der Vergangenheit schon verschiedentlich vor Forderungsschreiben einer Firma TRC Telemedia, später dann vor der MB Direct Phone Ltd. bzw. Czech Media Factoring, Kaver Plus oder Euro Solutions s.r.o. gewarnt. Verschickt wurden Rechnungen in Höhe von 75 Euro. Wenig später folgten Mahnungen, in denen stand, dass vom Telefonanschluss der betroffenen Verbraucher durch Anwahl bestimmter Festnetznummern eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen wurde. Nicht wenige Verbraucher werden aus Angst oder Scham die vermeintliche Forderung beglichen haben.

Jetzt sind wieder ähnliche Schreiben im Umlauf. "Toma Inkasso s.r.o." nennt sich das Unternehmen, das Zahlungsaufforderungen an zumeist nichtsahnende Verbraucher verschickt. 98,60 Euro zuzüglich 78,21 Euro Inkassokosten – insgesamt also 176,81 Euro sollen binnen fünf Tagen auf ein Konto bei der HVB Bank in Tschechien überwiesen werden. Gleichzeitig werden "weitere Zwangsmaßnahmen" von der Lohnpfändung bis hin zur Mitteilung an die SCHUFA angedroht.

Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass eine Zahlungsverpflichtung nur besteht, wenn eine kostenpflichtige Leistung tatsächlich bestellt oder vereinbart war. Die Verbraucherzentrale Hessen rät betroffenen Verbrauchern, sich nicht einschüchtern zu lassen, die Nerven zu behalten und vor allem die Zahlung zu verweigern, solange kein Nachweis vorliegt, dass ein rechtsgültiger Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde.

Dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist, muss im Streitfall der Anbieter beweisen. In Deutschland gibt es für telefonische Dienstleistungen Mehrwertdienstenummern die zum Beispiel mit 0180 oder 0900 beginnen und festen Regeln unterworfen sind. Wer diese Regeln durch Erotikangebote über die Anwahl anderer Rufnummern umgehen will, wird spätestens bei der Durchsetzbarkeit seiner angeblichen Forderungen Schwierigkeiten bekommen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen