02.04.12

Legal Highs: Betreiber von Internetshops verhaftet

Monatelange Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz und der Kriminalinspektion Mayen gegen die Betreiber verschiedener Internetshops haben jetzt zu zahlreichen Verhaftungen geführt. Die Verantwortlichen hatten über das Internet neuartige Designerdrogen, so genannte Legal Highs, vertrieben.

Diese neuartigen Rauschmittel beinhalten chemische Substanzen, die vielfach stärkere Rauschzustände als der Konsum von Cannabis und Amphetamin hervorrufen. Die neu entwickelten Wirkstoffe werden auf neutrale Trägersubstanzen – etwa pflanzliche Kräutermischungen – aufgetragen, ...

Tatsächlich enthalten eine Vielzahl dieser neuartigen Produkte jedoch Substanzen, die unter das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, zumindest jedoch immer als bedenkliche Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu bewerten sind. Daher stellt der Verkauf solcher Substanzen – je nach Stoffgehalt – entweder eine Straftat nach dem BtmG oder aber zumindest dem AMG dar. Der Erwerb dieser Produkte für den Käufer ist dann strafbar, wenn sie Betäubungsmittel enthalten.

Quelle und vollständiger Bericht: General-Anzeiger