21.04.12

Falsche Gewinnversprechen locken zur Kaffeefahrt

Zur Anzeige wegen eines Vergehens gegen das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ gelangt ein 51 Jahre alter Mann aus Cloppenburg. Der Beschuldigte gilt als der Verantwortliche dafür, dass ein Reisebus voll älterer Personen aus der Schweiz mit Gewinnversprechen in eine Gaststätte in den Hegau gelockt wurde, um ihren zugesicherten Gewinn entgegenzunehmen. Den Gewinn gab es „natürlich“ nicht, dafür wurden den älteren Menschen in einer Verkaufsveranstaltung Nahrungsergänzungsmittel mit einem Heilversprechen zu einem überteuerten Preis angeboten, deren Heilwirkung nicht nachgewiesen ist. Schriftliche Unterlagen und Kaufverträge wurden freiwillig herausgegeben und sichergestellt. Der Beschuldigte wollte, nach rechtlich vorgeschriebener Belehrung, keine Angaben machen und zunächst einen Rechtsanwalt befragen.

Quelle und vollständiger Bericht: Südkurier