Durch fragwürdige und dubiose Forderungen sind die Firmen acoreus AG aus Duisburg und acoreus Collection Services GmbH aus Neuss vielen Opfern erst bekannt geworden und in das Visier von Verbraucherschützern geraten. Im Februar wurden auf Antrag der Unternehmen bereits die Insolvenzverfahren eröffnet. In der nächsten Woche finden am Dienstag dem 24.04.2012 um 10:00 Uhr bzw. 10:20 Uhr die Termine zur Gläubigerversammlung statt.
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 206/11 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23361 eingetragenen acoreus AG, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Wolfgang Reinhardt, Brunebecker Str. 101 B, 58454 Witten und Thomas Gläßer, Siepenstr. 24, 45138 Essen Geschäftszweig: Entwicklung, Betrieb, Vermarktung von Dienstleistungen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2012, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.12.2011 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.04.2012 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 24.04.2012, 10:20 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 4. Etage, Sitzungssaal C407. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.04.2012 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt. Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA, Konto-Nr. 1192185412, BLZ 30030880. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). |
Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de