Am 8. September 2011 erfuhr die Verbraucherzentrale Berlin, dass die bisherige Gratisnutzung der Seite www.chapso.de ab 21. September 2011 kostenpflichtig sein würde, wenn die Nutzer nicht schriftlich den AGB-Änderungen widersprächen. Die Verbraucherzentrale Berlin reagierte umgehend mit einer Abmahnung und konnte den Vorgang schon am 30. September zugunsten der User abschließen.
Die Daboo GmbH, der Seitenbetreiber von www.chapso.de, und ihre beiden Geschäftsführer gaben die von der Verbraucherzentrale Berlin geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Hierin verpflichteten sie sich, es künftig zu unterlassen, Verbrauchern, die sich vor dem 21. September 2011 auf der Internetseite www.chapso.de registriert und einer kostenpflichtigen Nutzung dieser Seite nicht ausdrücklich zugestimmt hatten, die Nutzung zu berechnen beziehungsweise berechnen zu lassen.
Außerdem muss die Daboo GmbH bis spätestens zum 30. September 2011 allen Verbrauchern, die einer kostenpflichtigen Nutzung der Internetseite www.chapso.de nicht ausdrücklich zugestimmt haben und denen gleichwohl eine Rechnung übermittelt worden ist, erklären, dass diese gegenstandslos ist.
In diesem Zusammenhang bittet die Verbraucherzentrale Berlin alle Chapso-Nutzer, die eine Rechnung erhalten haben, kurz mitzuteilen, ob ihnen eine entsprechende Erklärung übermittelt worden ist. Es sollte der Posteingang bis zum 7. Oktober 2011 abgewartet werden.
"Ist dies nicht der Fall, wird die Daboo GmbH entsprechend der ,strafbewehrten‘ Unterlassungserklärung in Höhe des vereinbarten Betrags zur Kasse gebeten", so Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin, "eventuell werden wir auch Klage erheben", so die Juristin.
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin