18.10.11

Urteil: Keine Kontoeröffnung für Abzocker

Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 30.08.2011 in einem Urteil (AZ: 5 K 1554/09.DA) zugunsten der beklagten Sparkasse fest. Geklagt hatte der, von Bloggern liebevoll "Stacheldrahtkönig" genannte, Abzocker Michael Burat für sein Unternehmen RA Office GmbH. Das ist eine Kontoklatsche der besonderen Art, denn es gab ja weder ein Konto noch eine Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut. Da half auch das vor Gericht vorgetragene Bestreiten nicht, "dass es eine „Abofallen-Szene“ gebe, geschweige denn die Geschäftsführer beziehungsweise der Prokurist der Klägerin dieser zuzuordnen seien."

  1. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Eröffnung und Führung eines geschäftlichen Girokontos auf Guthabenbasis.

  2. Die Klägerin ist mit folgendem Geschäftszweck im Handelsregister das Amtsgerichts S. am Main (Registerauszug vom 29.08.2011) eingetragen: „Die Entwicklung und der Vertrieb von Software für Rechtsanwaltsbüros, Erbringung von Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien; ferner die Erbringung von Dienstleistungen bei der Führung fremder Unternehmen sowie alle damit verwandten Geschäfte. Ferner ist die Beteiligung an fremden Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck möglich und zulässig.“

  3. Als Geschäftsführer sind Y. X., geboren am 23.01.1975, der auch alleiniger Gesellschafter ist, und W. V., geboren am 13.05.1975, sowie als Prokurist U. T., geboren am 10.06.1983, in das Handelsregister eingetragen.

  4. Die Geschäftsführer sowie der Prokurist der Klägerin wurden in verschiedenen Internetforen, die sich mit sogenannten „Abo-Fallen“ und „Internetabzocke“ bzw. „Kostenfallen im Internet“ beschäftigen, als auch auf Nachrichtenseiten, wie n-tv.de und der Fachzeitschrift c‘t, meistens namentlich als „Hintermänner“ diverser Gesellschaften genannt, die auf ihren Webseiten unter anderem Dienstleistungen oder sogenannte “freeware“ anböten und dabei nur versteckte, wenigstens aber nicht ohne weiteres erkennbare Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit der zu erbringenden „Leistung“ enthielten und so ahnungslose Verbraucher zur Inanspruchnahme der vermeintlich kostenfreien Leistung bewegten.

  5. Wegen des hinreichenden Verdachts eines derartigen Verhaltens hat OLG Frankfurt a.M. durch Beschluss vom 17.12.2010 (Az.: 1 Ws 29/09) das Hauptverfahren unter anderem gegen den Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Klägerin wegen gewerbsmäßigen Betruges bei dem LG B-Stadt eröffnet.

Quelle und vollständiges Urteil: Landesrechtsprechungsdatenbank - Hessenrecht (AZ: 5 K 1554/09.DA)

Das von der Versagung einer Kontoeröffnung tatsächlich die Firma RA Office GmbH betroffen ist, kann mit dem Auszug aus dem Handelsregister verglichen werden. Dort sind ebenfalls als Geschäftsführer und Prokurist ebenfalls jene Personen mit den exakt gleichen Geburtsdaten eingetragen.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 43904 Bekannt gemacht am: 13.02.2009 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

11.02.2009

RA Office GmbH, Rodgau, Borsigstraße 35, 63110 Rodgau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz). und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79616) nach Rodgau beschlossen. Geschäftsanschrift: Borsigstraße 35, 63110 Rodgau. Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Software für Rechtsanwaltsbüros, Erbringung von Dienstleistungen für Rechtsanwalts-Kanzleien; ferner die Erbringung von Dienstleistungen bei der Führung fremder Unternehmen sowie alle damit verwandten Geschäfte. Ferner ist die Beteiligung an fremden Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck möglich und zulässig. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burat, Michael, Frankfurt am Main, *23.01.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer: Neugeboren, Ronny, Frankfurt am Main, *13.05.1975. Einzelprokura: Adamca, Robert, Bad Homburg v. d. Höhe, *10.06.1983.

Quelle: Handelsregister