Aktuell erhalten viele Verbraucher in Schleswig-Holstein Schreiben der Firmen W&C Kundenservice und P&W Kundenservice. Beide haben dieselbe Postanschrift in Düsseldorf. Den Adressanten wird die Kündigung des Gewinnsystems Win&Co oder des Gewinnclubs Play&Win bestätigt, obwohl die Betroffenen zuvor keinen Kontakt mit den Firmen hatten und damit auch keine kündbaren Verträge existieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt hier keinesfalls die geforderten 99,00 € für die angebliche Teilnahme an der Swisslos Interkantonalen Kantonlotterie zu zahlen.
Die Drohung, wonach sich der Gewinnspielvertrag automatisch um weitere sechs Monate verlängere, wenn die geforderten 99,00 € nicht rechtzeitig bezahlt werden, gehört ins Reich der Phantasie.
Hier wird versucht die Angeschriebenen zur Bezahlung nicht existierender Forderungen zu verleiten. Wir empfehlen in diesen Fällen eine Strafanzeige, da nach unserer Auffassung der Straftatbestand des versuchten Betruges erfüllt ist.
Problematisch ist auch, dass beide Firmen neben der Postanschrift auch Kenntnis von den Kontoverbindungen der Betroffenen haben, welche in den Schreiben auch genannt werden.
Betroffene, die diese Anschreiben erhalten und sich an einen Vertragsschluss mit den Firmen nicht erinnern können, sollten keinesfalls zahlen.