28.10.11

Bande von Phishing-Betrügern in Berlin festgenommen

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges haben rund 115 Beamte des Landekriminalamtes am Dienstag den 25.10. in Berlin sechs Haftbefehle und elf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Den insgesamt 13 Beschuldigten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, sich Ende des Jahres 2009 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben mit dem Ziel, sich durch Computerbetrugstaten unter Verwendung des sog. „Phishing“ eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

In der Folgezeit soll ein bislang unbekannter, aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion heraus operierender mutmaßlicher Hintermann und Mittäter sich zunächst unter Einsatz eines sog. „Trojaners“ über fremde Computer die Zugangsdaten zu den Konten einer Vielzahl Geschädigter erschlichen haben. Tatplangemäß soll er daraufhin unter Nutzung des Online-Banking in über 1000 Fällen über 1,3 Mio Euro unbefugt von diesen Konten transferiert haben. Die Gelder soll er auf insgesamt 40 nur zu diesem Zweck eröffnete Konten verschiedener, zuvor von den Beschuldigten für die Taten angeworbener „Finanzagenten“ deponiert haben. Es oblag den tatbeteiligten „Finanzagenten“, das Geld von dort unter Aufsicht der mutmaßlichen Bandenmitglieder abzuheben und den Hauptbeschuldigten zu übergeben.
Bei den Durchsuchungen in Berlin konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Insgesamt sechs Beschuldigte russischer, litauischer, israelischer und deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 32 bis 47 Jahren konnten aufgrund von bereits gegen sie vorliegender Haftbefehle festgenommen werden.

Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin

Als Online-Bankkunde können Sie sich schützen indem Sie die Empfehlungen der Kriminalpolizei beachten.

  • Nutzung aktuell sicherer Verfahren wie SMS-TAN oder Chip-TAN

  • Bei leicht abweichenden, verdächtigen Mitteilungen im Online-Verfahren bitte tel. Rückfrage mit der eigenen Bank halten; veranlassen sie im Zweifelsfall keine Transaktionen!

  • Virenschutz und Firewall sind auf dem auf dem aktuellen Stand zu halten; regelmäßige Aktualisierungen der genutzten Standardsoftware werden ebenfalls empfohlen, weiterführende Informationen zum techn. Schutz siehe www.bsi-fuer-buerger.de.

Wenn den Tätern unberechtigte Geldverfügungen von den Konten der Geschädigten gelingen, bedienen sich die Täter sogenannter „Finanzagenten“. Es handelt sich hierbei um Personen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (z.B. Arbeitsversprechen mit Aussicht auf Lohnüberweisungen oder Gefälligkeitsbitte) ein Konto eröffnen, dieses den Tätern zur „Verfügung“ stellen bzw. die eingehenden Geldbeträge selbst abheben und an die Täter weiter leiten.
Wer dies tut, macht sich strafbar (Geldwäsche) und muss obendrein für sämtliche zivilrechtlichen Forderungen einstehen.
Daher gilt: Eröffnen Sie kein Konto im Auftrag oder auf Bitten eines Anderen! Stellen Sie Ihr Konto keinem Anderen zur Verfügung, auch dann nicht, wenn Sie dafür entlohnt werden sollen und es sich scheinbar um eine legale Tätigkeit handelt!