02.12.09

Internet-Abzocke mit EU-Führerscheinen

Wem die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf ohne Arkennung mit einem ab dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Führerschein nicht fahren. Trotzdem versuchen immer wieder „Vermittler“ und „MPU-Berater“ im Internet bei Gutgläubigen abzukassieren.

Bei Zweifeln an der Fahreignung wird hierzulande eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt. Der ADAC weist alle betroffenen Autofahrer darauf hin, dass solche EU-Führerscheine ohne den Nachweis dieser Untersuchung hier wertlos sind. Wer trotzdem fährt, dem drohen empfindliche Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar Gefängnis wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

„Vermittler“ und „MPU-Berater“ behaupten im Internet und in Kleinanzeigen dennoch, dass man gegen entsprechende Bezahlung bei der Wohnsitzbegründung im Ausland hilft und dann der Führerschein nach EuGH-Entscheidungen anerkannt werden müsse. Dabei wird verschwiegen, dass sich diese Gerichtsentscheidungen auf eine frühere Rechtslage beziehen und .....

Quelle und vollständiger Bericht: NGZ online