16.03.09

Teure Tattoos von der Go Web Ltd.

Beim Surfen im Internet ist der Redaktion eine Werbung für eine Tattooseite aufgefallen. Das ist an sich nichts besonderes, wenn es keine Weiterleitung zu einem schon bekannten Abzockdienst der Go Web Ltd. wäre. Beworben wird über google wird zur Zeit die folgende Domain:

  • tattoos-register.com - Weiterleitung zu tattoos-welten.de

Nach einem Klick auf die Google-Anzeige landet man beim Tattoo-Server, für die zuvor Katarina Dovcova von der Online Content Ltd. verantwortlich war. Der Tattoo-Server ist nun zu erreichen über die Domain tattoos-welten.de. Die Bedingungen für den Nutzlosdienst haben sich nicht geändert. Eine Preisangabe findet man wie üblich erst im Kleingedruckten.

Der einmalige Preis für einen Sechs-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 59,95 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

Für diese Abzocke wurde die Domain tattoos-register.com erst vor zwei Tagen frisch registriert, wie ein Blick in das whois verrät.

domain: tattoos-register.com
created-date: 2009-03-14
updated-date: 2009-03-14
expiration-date: 2010-03-14
owner-id: 23429
owner-organization: GoWeb Ltd.
owner-name: Villiam Adamca
owner-street: Casselastr. 30-32
owner-city: Frankfurt
owner-zip: 60386
owner-country: DE
owner-phone: +49 1805503993052
owner-fax: +49 1805503993053
owner-email: GoWebLimited@web.de

Für Opfer dieser Abzockerbande gibt es den hilfreichen Tipp von der Verbraucherzentrale Bayern.

Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.

Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man wirklich reagieren. Dazu reicht es aus, wenn der Empfänger eines Mahnbescheids innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Dafür braucht man auf dem Mahnbescheid nur ein Kreuz an der richtigen Stelle machen und den Mahnbescheid ohne irgendeine Begründung zurücksenden.