22.06.11

Zugriff bei kino.to und Ignoranz bei Abzocke

Der medienwirksame Zugriff der Ermittlungsbehörden im Fall von kino.to mag zwar ein richtiger und vor allem wichtiger Schritt gegen Online-Kriminelle sein. Aber er hat nicht nur für Zustimmung gesorgt. Es gibt auch kritische Stimmen, weil sich die Staatsanwaltschaften in anderen Bereichen wie beispielsweise der Abzocke im Internet sehr schwer tun. In den meisten Fällen wurden solche Verfahren schließlich eingestellt. Man wollte anscheinend weder einen Betrug noch den Versuch dazu erkennen. Das Vorgehen gegen die Betreiber von kino.to hat die Bayernpartei veranlasst, zum Thema Onlinekriminalität und Verbraucherschutz eine Stellungnahme auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Darin heisst es u.a. dann:

... Gerade im Internet gebe es noch immer zahlreiche betrügerische Angebote, die trotz Kenntnis der Behörden unbehelligt blieben, weil deren Opfer „nur“ normale Bürger und nicht die Filmindustrie seien, ...

An anderer Stelle sind die Staatsanwaltschaften dagegen merkwürdig zurückhaltend. So operiert einer der größten Betreiber von Abofallen und anderen betrügerischen Angeboten seit langem nördlich von München – völlig offen, unter verschiedenen Firmenbezeichnungen, aber unter seinem tatsächlichen Namen. Die Masche ist immer die gleiche: Mitfahrzentralen, Wohngemeinschafts-Vermittlungen und andere Portale, die es im Internet zuhauf kostenlos gibt, werden gegen Entgelt angeboten. ...

Doch was machen die Staatsanwaltschaften bei Anzeigen gegen den Betreiber? Die Verfahren werden stets eingestellt. ...
Dabei geht es hier nicht um Schwarzfahren. Hier liegt ein gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vor, ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Bayernpartei