Dienstlich wurde der Stadthäger Polizeidienststelle mitgeteilt, dass es in ihrem Zuständigkeitsbereich erneut zu einem Betrugsversuch im Zusammenhang mit den sog. "PaySafe-Karten" gekommen ist.
Die Betrüger machen sich hier die relativ neuen unbaren Zahlungswege zu nutzen, bei denen der Geschädigte einen Geldbetrag einzahlt und dafür eine Zahlkarte oder Quittung bekommt, mit denen er anschließend andere Zahlungen, z. B. im Internet, erledigen kann. Dieser Zahlungsverkehr ist weitläufig als "PaySafe- oder U-Kash-Verfahren im Internet bekannt. Die Nutzung dieser Zahlungsart im betrügerischer Absicht ist als sog. "Scamming" kriminalpolizeilich bekannt geworden. Hierbei wird den Betrogenen meist ein hoher Geldbetrag , z. B. in Form eines Gewinns oder einer Erbschaft avisiert, der jedoch nur unter der Voraussetzung erlangt werden kann, dass vorher ein bestimmter Geldbetrag zu übermitteln ist. Hierzu wird den späteren Geschädigten dann beispielsweise einer der oben beschriebenen Zahlungswege angeboten. Nach der Übermittlung des Geldes ist jedoch ein Zugriff auf dasselbe, eine Rückbuchung oder ähnliches, faktisch nicht mehr möglich. Grundsätzlich ist also ein so gebuchter Geldbetrag für den Absender nicht steuerbar.
Hierzu wird seitens der Polizei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei seriösen Gewinnspielen eine Benachrichtigung grundsätzlich über einen Anwalt, bzw. Notar, stattfindet. Außerdem wird in diesen Fällen keine Vorauszahlung des "Glückskindes" verlangt. Solche Verhaltensweisen deuten immer wieder darauf hin, dass es sich um unseriöse oder sogar illegale Unternehmungen handelt. In solchen Fällen ist immer unverzüglich die örtliche Polizeidienststelle zu informieren, um dort die Möglichkeit zu eröffnen, solchen Betrügern möglichst frühzeitig habhaft zu werden. Weitere Informationen zu diesem und anderen polizeipräventiven Themen erhalten sie unter der Internetadresse www.polizei-beratung.de.