22.06.11

Vorsicht vor der Firma Schöner Leben / Euro-Shopping S.A.R.L.

Wir suchen den Gewinner der 10.724,49 Euro! So heißt es in dem Schreiben von Schöner Leben mit Postfach in Selfkant (die westlichste Gemeinde Deutschlands, direkt an der holländischen Grenze). Doch Vorsicht! Mit der Rücksendung der Teilnahmeerklärung bestellen sie automatisch die vorgedruckten Artikel.

Die Koppelung einer Gewinnbenachrichtigung an Warenabsatz ist unlauterer Wettbewerb und daher unzulässig. Verbraucherschützer Joachim Geburtig informiert über weitere Fallstricke in dem Angebot des Anbieters:

  • eine zustellungsfähige Anschrift von Schöner Leben ist nicht erkennbar,
  • die erfassten Daten sollen zu weiteren schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) genutzt werden.

Geburtig rät, die Briefe einfach zu ignorieren und wegzuwerfen. Die in dem beigelegten Katalog enthaltenen Produkte, bekommen Verbraucher sicherlich auch bei einem Händler vor Ort. ...

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.