Wer durch dDoS-Angriffe (distributed Denial of Service) Online-Wettportale von Unternehmen lahmlegt, macht sich dadurch nach Paragraf 303b des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf laut dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 22. März 2011 (Az.: 3 KLs 1/11). ..... Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage in sechs Fällen und wegen versuchter gewerbsmäßiger Erpressung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Bei der Entscheidung dürfte es sich um eines der ersten Urteile bezüglich der strafrechtlichen Beurteilung von DDos-Angriffen handeln. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: heise.de