Eigentlich besteht die Aufgabe der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) darin im Auftrag der Games- und Filmindustrie gewerbliche Urheberrechtsverletzer aufzuspüren. Normalerweise soll dies dem Schutz der Rechteinhaber dienen. So zumindest die übliche Argumentation. Bei dem Rechteinhaber und Journalisten Sixtus ist dagegen einiges schief gelaufen, denn er wurde in der Wahrnehmung seiner Rechte regelrecht beschnitten. Im Auftrag der GVU wurden seine selbst erstellten Video von Portalen gelöscht. Das wollte sich der Autor Sixtus nicht gefallen lassen. Nach einigem Hin und Her hat er nun seinen Anwalt beauftragt. Der fordert jetzt von der GVU eine Unterlassungserklärung damit sich solch ein Vorgehen der GVU nicht wiederholt.
... Gestern informierte mich der Video-Hoster Vimeo, dass auf Veranlassung der GVU vier Videos von mir wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt wurden (1), (2), (3), (4). Es handelt sich dabei um vier Folgen des Elektrischen Reporters, die wir im Auftrag des ZDF produziert haben. Die Autorenrechte aller vier Videos liegen bei mir. In Abstimmung mit dem ZDF stehen die Filme obendrein unter einer Creative-Commons-Lizenz. Unter bestimmten Bedingungen (keine kommerzielle Nutzung, Namensnennung der Urheber) dürfen die Filme also von jedermann/-frau weitergegeben, kopiert und republiziert werden. Eine Urhebrerrechtsverletzung kann hier also aus ersichtlichen Gründen überhaupt nicht vorliegen, ... ... Das Vorgehen der GVU ist in meinen Augen nichts anderes, als digitaler Vandalismus. ... Ich habe ... aufgefordert, eine rechtsverbindliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da eine Wiederholungsgefahr geradezu indiziert ist. Schließlich könnte nächste Woche ein übereifriger Praktikant und in der übernächsten Woche eine von der GVU beauftragte chinesische Klicktruppe meine Videos vom Netz nehmen lassen. Ganz offensichtlich hat die GVU ihre Leute nicht im Griff, aber das ist nicht meine Sache. Auf mein telefonisches Angebot, diese Unterlassungserklärung von sich aus abzugeben, wollte Herr L. nicht eingehen, daher hat mein Anwalt diese nun offiziell eingefordert. |
Quelle und vollständiger Bericht: sixtus.cc