„Trotz Fälligkeit und Mahnung haben Sie die oben genannte Forderung bisher nicht ausgeglichen. Namens und in Vollmacht der Antassia GmbH habe ich Sie daher aufzufordern den nachstehend bezifferten Gesamtbetrag bis zum 27. August 2010 zu überweisen“, steht in dem Schreiben des Rechtsanwalts. Das ging gleich an zwei Mitglieder der Familie und „keiner von uns weiß warum und wofür“, macht die Leserin deutlich und ergänzt, dass Vornamen und Adresse nicht genau stimmen. Zu der Firma gibt es auch eine Adresse auf dem Schreiben. Die führt zur Website top-of-software.de im Internet. |
Quelle und vollständiger Bericht: Schwäbische Zeitung
Anmerkung der Redaktion: Anscheinend sind dem Verfasser des Berichts die rechtlichen Grundlagen gewisser Begriffe nicht geläufig. Da die vorgelegten Schreiben von einem Anwalt stammen, dürfte es sich nicht um Mahnbescheide, wie im Bericht geschildert, handeln, sondern allenfalls um Mahnungen. Mahnbescheide kommen immer von einem Gericht in einem gelben Umschlag.