Eine Welle von Verbraucheranfragen erreicht derzeit die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Dabei geht es um die Firma Content4U, die Rechnungen für den Jahreszugang zu einem Download-Service verschickt.
Die Masche ist zwar nicht unbekannt, jedoch für viele wohl immer noch neu: Der Abofallenbetreiber schaltet eine Seite, die dem Verbraucher suggerieren soll, es handele sich hierbei um ein kostenloses Angebot. Meistens geht es um Software, die normalerweise auch kostenlos erhältlich ist (wie z.B. Open Office oder Adobe Reader). Später wird man dann aber mit einer Rechnung konfrontiert, weil man angeblich mit der Anmeldung ein 2-jähriges Abo abgeschlossen habe. Dies übersehen jedoch die meisten Verbraucher, weil der Preishinweis im Kleingedruckten versteckt wird.
"Ob nun ein Anspruch auf Zahlung besteht oder nicht, hängt oftmals vom Einzelfall ab", so Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In der Regel wird es auf die Frage ankommen, ob der Preishinweis den Vorgaben der Preisangabenverordnung entspricht oder nicht. Ist der Preis z. B. zu klein oder zu undeutlich, ist die Kostenpflichtigkeit nicht Bestandteil des Vertrages. Eine Zahlungspflicht besteht dann nicht. "Dies ist nach unserer Auffassung auch bei vielen Angeboten der Firma Content4U der Fall", so Dr. Boris Wita abschließend.
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Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein