Die Thurgauer Behörden haben einem Deutschen, der eine Firma für «russisches Inkasso» betreibt, zu Recht eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung verweigert. Laut Bundesgericht stellt der Mann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Im Internet preist der Deutsche seine Inkassodienstleistungen mit den Worten an, Forderungen «auf russische Art mit einem Team aus Moskau» einzutreiben. Bei zahlungsunwilligen Schuldnern könne er so «einen unbezähmbaren Rückzahlungswunsch wecken». 2008 verwehrte ihm das Thurgauer Migrationsamt eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung für Selbständige. Zuvor hatte das Amt Abklärungen getätigt und herausgefunden, dass der Mann mehrfach vorbestraft ist, unter anderem wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung im Rahmen einer Geldeinforderung. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des dubiosen Geschäftsmannes nun abgewiesen. Die Richter in Lausanne bekräftigen die Ansicht der Thurgauer Behörden, dass er eine schwere und gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz darstellt. Seine bisherigen strafrechtlichen Verurteilungen würden ihn in einem ausgesprochen schlechten Licht erscheinen lassen. Aufgrund seiner Tätigkeit im «russischen Inkasso» bestehe stets die Gefahr, dass er in den Bereich der strafbaren Nötigung gerate. Sein Geschäftsgebaren lasse ein persönliches Verhalten erkennen, welches weitere Straftaten sehr wahrscheinlich mache. Im übrigen sei er weder privat noch geschäftlich in der Schweiz verwurzelt. Eine Rückkehr nach Deutschland dürfte ihm deshalb nicht schwer fallen. |
Quelle: 20min.ch