... Das Oberlandesgericht Köln hat einen Anbieter von Gewinnspielen zur Zahlung von 13.400 Euro verurteilt. Die Firma namens "Glücks-Agentur" hatte dieses Geld einem Kunden versprochen – und wollte sich hinterher mit dem Kleingedruckten herausreden. Die Zustellung der Klageschrift erwies sich als schwierig. ... Der Mann klebte seine „persönliche Losmarke“ auf die Gewinnmitteilung, bestellte auch einige Waren und schickte so den Brief zurück. Die Waren wurden geliefert, von dem Gewinn hörte er nichts. Dagegen klagte er vor dem Landgericht Aachen. Das musste zunächst mühsam die wirkliche Anschrift und den Inhaber der Firma ermitteln. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Welt online