13.05.10

Mintnet-Prozess: Verfahren gegen Strohmann eingestellt

Im sog. SMS-Chat-Prozess gegen insgesamt sechs Angeklagte, die seit mehr als 50 Verhandlungstagen in mittlerweile zwei getrennten Hauptverhandlungen im Landgericht Kiel auf der Anklagebank sitzen, hat es nun die erste Verfahrenseinstellung gegeben. Das Verfahren gegen einen von drei mutmasslichen “Strohmännern” wegen Beihilfe zum gewerbsmässigen Bandenbetrug wurde gegen die Zahlungsauflage von 2.000,- Euro an die Staatskasse und je 1.000,- Euro in jeweils zwei Raten an Naturschutzbund, Kinderschutzbund und Förderverein der Bewährungshilfe sowie der Auflage zur Ableistung von 200 Sozialstunden nach §153a Abs.2, Abs.1 StPO vorläufig eingestellt. Werden alle Auflagen bis Oktober 2010 erfüllt ist die Einstellung endgültig. Heiko H. hatte dazu bereits am Vormittag die ersten 2.000,- Euro an die Gerichtskasse eingezahlt. Die Einstellung erfolgt bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung, wenn und soweit die mutmaßliche Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Dies war bereits vor Monaten vom Gericht angeregt und seitens der 6. Großen Strafkammer nicht an eine Sacheinlassung geknüpft worden. In intensiven Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft, Kammer und der Verteidigerin Sabine U. Marx war man zu diesem Ergebnis gekommen. Auch für die anderen beiden, der Beihilfe angeklagten, mutmaßlichen “Strohmänner” steht eine Verfahrenseinstellung im Raum. Ihre Verfahren waren zuvor aus strafprozessrechtlichen Gründen abgetrennt worden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kiel211vorab

Auch die Verfahren gegen die beiden anderen Angeklagten, Rainer Sawatzki und Mirko Heinzer werden vermutlich gegen Auflagen eingestellt, da sie vermutlich ebenfalls nur als Strohmänner agiert haben. Das Augenmerk richtet sich damit dann auf die als Hauptangeklagten Herren Heiko Ancker, Dirk von Wildenradt und Norman Worgall. Interessant sind in dem Zusammenhang die Kommentare zur Presseerklärung der Verteidiger von Heiko Hampfe.