26.10.09

Test warnt: Forderungen von Acoreus oft schon verjährt

Ausgerechnet der Stiftung Warentest schickte die Acoreus AG, Düsseldorf, ein Inkassoschreiben: Wir hätten unsere Telefonrechnung nicht bezahlt. 4,08 Euro für ein Gespräch von 2004. Ähnliche Briefe bekamen viele Verbraucher, oft von der Tochterfirma Acoreus GmbH, Neuss. Und fast alle haben ein Problem: Wer weiß heute noch, mit wem er vor Jahren telefoniert hat? Wer hat all die alten Rechnungen aufbewahrt? Anders unsere Rechnungsstelle. Sie kann belegen, dass sie schon damals Widerspruch eingelegt hatte, weil ein Abrechnungsfehler vorlag.

Doch die meisten Betroffenen brauchen nicht nach alten Rechnungen zu wühlen. Oft ist die Sache längst verjährt. Es gelten drei Jahre Frist. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstand: bei unserer Rechnung vom März 2004 also am 1. Januar 2005, sie endet Silvester 2007. Allerdings greift Verjährung nicht automatisch, sondern erst, wenn der Schuldner die „Einrede der Verjährung“ erhebt. Er muss sich also melden, etwa per Brief. Acoreus versprach uns gegenüber, dann den Vorgang zu stoppen.

„Mir ist kein Fall bekannt, wo die vor Gericht gegangen sind“, berichtet der Krefelder Rechtsanwalt Thorsten Höft, der schon hunderte Verbraucher gegen Auftraggeber von Acoreus beraten hat – schon seit Jahren, und oft ging es um dubiose Dialer.

Quelle: test.de