08.12.11

Betrugsprozess um Abzocke am Telefon beim LG Osnabrück

Kann Telefonabzocke eine legale Sauerei sein? Diese Frage steht im Zentrum eines Betrugsprozesses vor dem Landgericht Osnabrück, der bundesweite Brisanz aufweist. Dort müssen sich seit gestern drei Angeklagte verantworten. ...

... Für viele Bürger dürfte es wohl schwer vorstellbar sein, doch der Richter des Landgerichts Osnabrück hatte das Verfahren zunächst nicht eröffnet, da keine strafbare Handlung gesehen wurde.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde ein – erfolgreich! Jetzt muss derselbe Richter in Osnabrück in diesem Ping-Skandal doch urteilen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Bei dem vorzeitig eingestellten Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 KLs 38/09 sollten eigentlich die betrügerischen Ping-Anrufe aus Dezember 2006 verhandelt werden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft richtete sich schon zum damaligen Zeitpunkt gegen Christian Ohme, Walter Toifl und Manuela Rehagel.

Zum Hintergrund des Verfahrens beschreibt das Landgericht Osnabrück, in einem Hinweis auf den Prozess, den Ablauf der mutmaßlich betrügerischen Telefonabzocke folgendermaßen:

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich im November 2006 verabredetet zu haben, im Dezember 2006 eine sog. Pinganrufaktion mit hochpreisigen 0137-7- Mehrwertdienstenummern durchzuführen.

So sollen in dieser Zeit mehrere Millionen Mobiltelefonnummern in ganz Deutschland rechnergesteuert so kurz angewählt haben, dass - wenn überhaupt - nur ein einmaliges Klingeln ertönte und der Angerufene deshalb keine Möglichkeit hatte, das Gespräch anzunehmen. Zahlreiche Angerufene sollen die Fehlvorstellung gehabt haben, ein Familienmitglied habe aus wichtigem Anlass angerufen und sollen dann zurückgerufen haben. Der teure Rückruf war vollkommen nutzlos und uninteressant für die Geschädigten. Bis zur Sperrung der Nummern soll in mindestens 785.000 Fällen zurückgerufen worden sein. Für die hiervon berechneten mindestens 660.000 Telefonate sollen den Anrufern bei 0,98 € pro Anruf Kosten in Höhe von insgesamt mindestens 645.000 € entstanden sein.

Quelle: Landgericht Osnabrück

Als Verteidiger eines Angeklagten war der Heidelberger Anwalt Georg Meyer-Wahl im Prozess anwesend. Für den Angeklagten dürfte das sicher eine gute Wahl sein, denn Georg Meyer-Wahl kennt sich ja mit betrügerischer Abzocke bestens aus, wie z.B. die aktuellen Vorkommnisse um den Telefonbetrug von "Lotto 3000" belegen. Aber auch schon früher ist der Name des Anwalts aufgefallen. Unter anderem waren auch Jürg Kramer und Georg Meyer-Wahl Mitglieder des Verwaltungsrates der Schweizer Firma Inphone AG. Durch das Firmendomizil im schweizerischen Zug ergibt sich eine weitere Verflechtung zum sogenannten Zuger Kreisel der Swiss Connection.