Gerhard Pültz aus Geroda im Landkreis Bad Kissingen hat Grund zur Freude. Dem 71-Jährigen wurde im vergangenen Jahr von einem angeblichen Lotto-Service mitgeteilt, er habe 1.000 Euro gewonnen. Im Rahmen einer Busfahrt, dachte Pültz, würde ihm der Gewinn übergeben. Die Reise entpuppte sich jedoch als mehrstündige Kaffeefahrt, auf der von den 1.000 Euro nicht mehr die Rede war. Statt dessen ging es um Betten, Messersets und Arzneimittel. All diesen Angeboten widerstand Pültz. Beim Angebot einer Reise nach Südtirol konnte er jedoch nicht nein sagen. Als ihm allerdings einige Tage nach der Fahrt "Beratungsgebühren" gleich für mehrere Reisen abgebucht wurden, reichte es dem Rentner. Er ging zu einem Bad Kissinger Anwalt. Vor dem Amtsgericht klagte man auf Rückerstattung der Kosten und auf Auszahlung des versprochenen Gewinns. Mit Erfolg - dem Urteil der Richter zufolge muss der Organisator der Kaffeefahrt Gerhard Pültz den Betrag auszahlen. |
Quelle: TV touring