Wegen 101 Fällen des Betrugs und der Urkundenfälschung wurde ein 21-jähriger Angeklagter vom Jugendschöffengericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der aus Niederbayern stammende junge Mann, der mittlerweile bei der Familie seiner Freundin in einer Kaufbeurer Umlandgemeinde lebt, war vor etwa eineinhalb Jahren mit einer Drücker-Kolonne in Norddeutschland unterwegs. Um die Vorgaben seines Kolonnenführers zu erfüllen, der auf möglichst viele Abschlüsse und Provisionen aus war, hatte der Angeklagte damals zahlreichen Minderjährigen Zeitschriften-Abos angedreht und auf den Bestellformularen falsche Geburtsdaten eingetragen. Die auf diese Weise zustande gekommenen Verträge wurden von den Eltern der Jugendlichen gekündigt, sodass dem Verlag ein entsprechender Schaden entstand. Das Mitgefühl des Staatsanwalts mit den Geschädigten hielt sich in Grenzen: „Wenn sich ein Verlag einer Drückerkolonne bedient, braucht er sich nicht grämen, wenn Verträge widerrufen werden.“ ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Allgäuer Zeitung