23.12.11

Weiterer ehemaliger kino.to-Mitarbeiter zu Haftstrafe verurteilt

Bereits zum vierten Mal ein ehemaliger Mitarbeiter des früheren Streamingportals Kino.to verureteilt. Das Urteil in Höhe von drei Jahren und fünf Monaten Haft ist das derzeit höchste Strafmaß in diesem Verfahren. Es wird aber eine noch höhere Strafe für den Hauptbeschuldigten erwartet. Interessant sind auch die Hintergrundinformationen zur Werbung auf Kino.to worüber die GVU in ihrer Pressemitteilung zu der Verurteilung ausführlich informiert.

Ein weiterer früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to.

Richter Mathias Winderlich sagte in der Urteilsbegründung, es müsse mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet würden. Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte für eine Strafe von drei Jahren plädiert.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen das Urteil unmittelbar nach seiner Verkündung an. Die Urteile aus den ersten drei Verfahren gegen frühere kino.to-Mitarbeiter wurden ebenfalls sofort rechtskräftig, weil die Strafverfolgungsbehörde und die Angeklagten auf Rechtsmittel verzichteten. ...

Derzeit befinden sich noch zwei frühere Betreiber von kino.to in Untersuchungshaft, die als die Hauptbeschuldigten gelten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Der Westen

Der gestern Verurteilte war im System kino.to für das Anmieten und die technische Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig. Zudem betrieb der 47-Jährige den ältesten und einen der leistungsstärksten kino.to-eigenen Filehoster auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren. Durch Werbung und insbesondere Abofallen auf diesem Filehoster erwirtschaftete der in Köln geborene Angeklagte seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro. Etwa die Hälfte dieser Summe konnte er als Gewinn verbuchen. ...

In der Anfangszeit habe kino.to viele Kosten produziert, so der Angeklagte. Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. (Anm.: Fritzmann) aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt. Der Leipziger Hauptbeschuldigte im kino.to-Verfahren habe ihm außerdem von horrenden Werbeeinnahmen berichtet, so der Angeklagte weiter, und ihn gefragt, ob er nicht selbst einen Filehoster betreiben wolle.

Der Angeklagte, dem zu diesem Zeitpunkt die Geschäfte mit seinen ISP weggebrochen waren, sagte zu und programmierte seinen Hoster. Zweidrittel seiner Einnahmen dort generierte er über Abofallen, in denen der kostenlose Download eines Players oder Browsers beworben wurde, welcher allerdings mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 96 Euro verbunden war. Pro Nutzeranmeldung bei diesem Anbieter erhielt der Angeklagte 2,50 Euro, pro Zahlung durch einen derart geneppten Kunden 48,- Euro. Mit so genannten Text-Links warb der Filehost-Betreiber zudem für Firstload, wofür er zwischen 12,- und 14,- Euro pro Anmeldung bei diesem bezahlpflichtigen Zugangsanbieter zum Usenet erhielt. Allein von seinem Werbepartner Verimount generierte er dadurch in 2008 insgesamt 100.000 Euro. ...

Quelle und vollständiger Bericht: GVU online