29.12.11

Berufung gegen Haftstrafe für Kaffeefahrt-Veranstalter

Der Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup, der vor einer Woche vom Cloppenburger Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden ist, will das Urteil nicht akzeptieren. Er hat gegen den Cloppenburger Richterspruch Berufung eingelegt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online