30.03.13

Ermittlungen und Sicherungsmaßnahmen gegen Kaffeefahrten-Betreiber

Staatsanwaltschaft Oldenburg

12 Js 100040/12

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Anschrift Rosenstr. 13 a+b in 26122 Oldenburg, Aktenzeichen: 12 Js 100040/12 bzw. 741 Js 32736/12, gegen Andreas Steingrefer, geb. 1969 in Cloppenburg, wohnhaft: in Lastrup, wegen gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 158.511,97 Euro des Amtsgerichts Oldenburg vom 26.07.2012 (Aktenzeichen: 28 Gs 2767/12) gegen den Beschuldigten die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

  • bei der OLB zum 27.02.2013: 62.216,38 Euro
  • ei der Volksbank eG mit Sitz in Löningen: 11.075,39 Euro
  • ei der Hümmlinger Volksbank eG: 10.126,35 Euro
  • ei der Raiffeisenbank eG Scharrel: 16.447,62 Euro

und

  • bei der Spar- und Darlehensbank eG: 18.661,65 Euro.

Quelle: Bundesanzeiger