25.02.12

Test warnt vor Firmenregister der GWE GmbH

„Korrigieren Sie fehlende Daten.“ Das verlangt ein Brief der Gewerbeauskunft-Zentrale. Absender ist eine GWE GmbH. Er geht an Selbstständige und Verbraucher. Er erscheint, als käme er von einer Behörde oder einem Gericht. Als gehe es nur darum, die Adresse zu prüfen: „Rückantwort gebührenfrei.“ Von wegen: Wer unterschreibt, erteilt den Auftrag für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis. „39,85 Euro monatlich, plus Umsatzsteuer, zwei Jahre verbindlich“, steht im Kleingedruckten. Viel Geld für einen Eintrag, über den die IHK Aachen urteilt: „Das Papier nicht wert.“ Ein „Nutzlosregister“ sagen Verbraucherzentralen. Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität meint: „Die Werbewirkung ist gering.“ Ähnlich zweifelhafte Register, die mit ähnlichen Briefen arbeiten, gibt es jede Menge. Der Bundesanzeiger listet Dutzende auf: https://www.ebundesanzeiger.de/download/anbieterliste.pdf.

Tipp: Wer eine Rechnung erhält, kann sie anfechten, sollte das aber möglichst schnell tun. Zwar hat die GWE vor Amtsgerichten mal gewonnen, mal verloren (AG Köln, Az. 114 C 128/11, AG Düsseldorf, Az. 42 C 11568/11). Doch der Bundesgerichtshof hat kürzlich einen ähnlichen Brief als irreführend eingestuft (Az. I ZR 157/10).

Quelle: Stiftung Warentest