13.08.08

Nutzlosservice der Interweb Services GmbH

Es gibt Dienste und Abzockmaschen die anscheinend nach einer gewissen Zeit überholt und nicht mehr einträglich genug zu sind. Manchmal wird man auch mal eines Besseren belehrt. Mit einem nutzlosen Eintragsdienst versucht die noch neue Firma Interweb Services GmbH Kunden zu ködern. Diese sollen sich anmelden auf der Seite:

  • gewinnstar.com

Trotz vieler Gewinnversprechen auf der Startsseite sollte man sich aber einen kühlen Kopf bewahren und einen Blick in die AGB werfen. Wenn man die Formulierungen richtig zu deuten weiss, wirkt das meistens ernüchternd. In diesem Fall wird jegliche Gewährleistung abgelehnt und auf die Bedingungen der Veranstalter verwiesen.

Nach erfolgreicher Anmeldung des Nutzers wird dieser mit seinen Daten durch die Interweb Services GmbH, zur Teilnahme an den von gewinnstar.com ausgesuchten Internetgewinnspielen angemeldet. Falls erforderlich erfolgt die Angabe des richtigen Lösungswortes durch die Interweb Services GmbH. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Gewinnspielen. Für alle Gewinnspiele gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Hier liegt der Hase im Pfeffer, denn die meisten Veranstalter von Gewinnspielen lassen inzwischen keine automatisierten Eintragungen mehr zu und/oder machen eine Gewinnvergabe abhängig von der persönlichen Eintragung. Deshalb sind diese Eintragsdienste meistens nutzlos. Warum sollten Sie dann noch ihr gutes Geld zum Fenster rauswerfen?

Der Teilnehmer hat den Mitspielbeitrag in Höhe von 83,88 Euro (inkl. 19% gesetzl. Mwst.) für eine 12 monatige Teilnahme an Gewinnstar.com im Voraus auf das Konto der Interweb Services GmbH zu überweisen.

Merkwürdig finden wir noch eine andere Passage aus den AGB.

Der Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist erfolgt mit dem Zeitpunkt der Bestellung.

Bei den Verbraucherzentralen sieht man das allerdings anders, diese Formulierung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben der Informationspflichenverordnung (BGB-Info-VO). Denn aus der Verordnung geht eindeutig hervor, dass die Frist erst nach dem Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform zu Laufen beginnt. Die Veröffentlichung auf einer Webseite entspricht nicht der Textform, da diese Angaben jederzeit verändert werden können.

Der Dienst scheint noch recht neu zu sein, wie man an Hand der Daten im whois der Domain erkennen kann.

domain:                          gewinnstar.com

created:                         29-Sep-2007
last-changed:                    01-Jul-2008
registration-expiration:         29-Sep-2008

registrant-firstname:            Zeliha
registrant-lastname:             Goekce
registrant-organization:         Interweb Services GmbH
registrant-street1:              Blumenstr. 3
registrant-pcode:                90762
registrant-city:                 Fuerth
registrant-ccode:                DE
registrant-phone:                +49.911766624300
registrant-email:                info@interweb-services.de

Interessant ist auch, dass sich Zeliha Gökce als Betreiber des Dienstes anscheinend vor unliebsamen Anrufen schützen möchte indem eine teure Rotlichtnummer zur telefonischen Kontaktaufnahme angegeben wurde. Auch wenn die Masche mit den Eintragsdiensten ein alter Hut ist, so ist die Firma noch recht neu. Eingetragen in das Handelsregister wurde die Interweb Services GmbH erst am 30. Mai. 2008 und ca. acht Wochen später gab es einen Wechsel in der Geschäftsführung.

Amtsgericht Fürth Aktenzeichen: HRB 11485: Bekannt gemacht am: 05.08.2008 22:00 Uhr
Die in ( ). gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
23.07.2008
Interweb Services GmbH, Fürth (Blumenstr. 3, 90762 Fürth). Bestellt: Geschäftsführer: Gökce, Zeliha, Hemhofen, *07.08.1976, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: U., D., Mannheim, *xx.xx.1980.

 

Mehr über diesen Unsinn solcher Portale im Beitrag über Eintragungsdienste.