21.05.08

Olaf Tank droht im Auftrag der Content Services Ltd.

Seit einigen Tagen werden im Auftrag der Content Services Ltd. Mahnungen von einem Anwalt verschickt. Die Schreiben (emails) enthalten die in der Nutzlosbranche üblichen Drohungen. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn bei dem Anwalt handelt es sich um einen alten Bekannten, Olaf Tank. Der Herr RA Olaf Wolfgang Tank war auch schon für ganz andere Abzocker tätig, wie beispielsweise die Gebrüder Schmidtlein und die Newadmedia der Herren Corvers. Nach unseren Informationen werden selbst Minderjährige von den anwaltlichen Drohschreiben nicht verschont. sein. Solange Sie als Betroffener nur mit emails belästigt werden, sollten Sie die dorthin befördern, wo sie hingehören, in den digitalen Papierkorb. Im Müll hatte man im Fall der Newadmedia schließlich auch schon Blankobriefbögen und Inkassoschreiben mit Unterschrift des Anwalts gefunden.

In die Tonne gekloppt: Blanko-Bögen, gescannte Unterschriften

Eine Vorort-Recherche in Hochheim zeigt, dass die Bande zwischen Anwalt und Mandant noch weit enger sind als bisher befürchtet. Wir recyclen! Wir wiederverwerten das, was andere für unbrauchbar erachteten. Kurz: Mit ein paar Journalisten-Kollegen wühlen wir im Müll. In der Tonne vorm newadmedia-Büro. Hätte sich Brian C. doch mit den verdienten Euros doch besser einen Schredder gegönnt - Olaf T. hätt's ihm gedankt. Zahlreiche Schreiben finden wir - von probino-Betroffenen aus ganz Deutschland. Und die dazu passenden Inkasso-Schreiben des Oldenburger Anwalts. Nichts Besonderes an sich. Würde die Tsche Unterschrift auf den Schreiben nicht so verdammt eingescannt aussehen. Und lägen unter all dem nicht zufällig noch Blanko-Bögen der Tschen Kanzlei mit dem schönen roten T ganz rechts oben.

Quelle: Netzwelt

Herr T. lächelt nicht gerne. Zumindest nicht auf dem leider einzigen Foto, das wir von ihm haben. Schwarzes V-Shirt, vertretergraues Sakko, die Hände primanergleich übereinander, schaut er blaß aus tiefliegenden Augen ins Objektiv.

 

Quelle: Netzwelt

RA Olaf Tank

Erst wenn Sie etwas per Post erhalten haben, sollten Sie reagieren. Dann könnten sie den Gaunern immer noch mitteilen, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, die Sie nicht bereit sind zu zahlen. Zusätzlich raten wir Ihnen, einen angeblichen Vertrag wegen Irrtum anzufechten.