Vor fragwürdigen Rechnungen und Mahnungen der Firma Czech Media Factoring in Höhe von 90 Euro warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Angeblich haben die Angeschriebenen bestimmte Telefonnummern angerufen und eine "kostenpflichtige Serviceleistung von R.M.I" in Anspruch genommen. Weitere Informationen zur Art der Leistung enthält das Schreiben nicht.
Die in Rechnung gestellten Angebote entsprechen in der Regel Premium-Diensten, wie sie üblicherweise über kostenpflichtige 0900-Nummern erbracht werden. Laut Telekommunikationsgesetz müssen diese aber direkt über die Telefonrechnung des Netzbetreibers abgerechnet werden. Hier werden die gesetzlichen Vorschriften unzulässigerweise zu Lasten der Verbraucher umgangen, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Sie rät allen Rechnungsempfängern, die Rechnung nicht zu bezahlen und sich außerdem von der Firma nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass überhaupt vom Apparat des Anschlussteilnehmers ein Gespräch geführt wurde, wird dem Anbieter schwer fallen. Die Anbieter sind keine Netzbetreiber von Telekommunikationsdiensten und können demzufolge auch keinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. Auch wenn die Verbindung durch einen Minderjährigen ohne Kenntnis und Einwilligung der Erziehungsberechtigten angewählt wurde, besteht keine Zahlungspflicht. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, Strafanzeige zu erstatten, wenn sicher ist, dass die genannte Festnetznummer nicht angerufen wurde und die Forderung unberechtigt ist. ... |
Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz