Eine immer wieder gemachte Erfahrung im Umgang mit Inkasso-Diensten: Je unbegründeter die Geldforderung ist, die da gestellt wird, desto heftiger sind die Drohungen. Dabei ist etwa das Kammergericht Berlin als Aufsichtsbehörde für die in der Hauptstadt zugelassenen Inkassodienste der Auffassung: Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Berliner Kurier