Sparkassen können nicht verpflichtet werden, für zwielichtige Firmen Konten einzurichten und zu führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im Fall eines Inkasso-Büros aus dem Kreis Offenbach entschieden. Das Inkasso-Büro ist für mutmaßliche Internet-Abzocker tätig, die ihre Kunden mit versteckten Preishinweisen in sogenannte Abo-Fallen locken. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung