Ein aktueller Richterspruch stärkt die Verbraucherrechte im Internet: Online-Abofallen erfüllen den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs und können entsprechend geahndet werden. ... Wermutstropfen des Frankfurter Richterspruchs: Er hat nur indirekt Einfluss auf das laufende Verfahren. Die Oberlandesrichter haben kein konkretes Urteil gefällt, sondern nur den Auftrag an die Vorinstanz erteilt, ein Urteil zu fällen. Wann das passiert, ist noch offen. ... Die Anbieter haben eine Alternative für sich entdeckt: Abos auf dem Smartphone, die bei einem unachtsamen Klick auf einen Werbebanner abgeschlossen werden. Das ist zwar unzulässig, aber auch hier gibt es bislang noch keine wegweisende Rechtsprechung. |
Quelle und vollständiger Bericht: Der Westen