Das Anklicken bestimmter Felder im Internet begründet nicht automatisch einen Vertrag und damit einen Zahlungsanspruch. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil festgestellt. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau
Das Aktenzeichen lautet AZ 32 C 1742/10-48