25.01.11

Telomax GmbH erneut die Abrechnung verboten von BNA

Bundesnetzagentur untersagt erneut Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen

Die Bundesnetzagentur hat erneut für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Produkt IDs 11004 und 12000 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen "www.win-finder.com" rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010.

Das nunmehr ausgesproche Verbot bezieht sich wie bereits die Bescheide vom 22.12.2010 auf die seit September 2010 bei der Bundesnetzagentur in zunehmendem Maße eingegangenen Beschwerden, in denen Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer schildern (nähere Informationen zu den Bescheiden vom 22.12.2010, die die auf Telefonrechnungen der Telekom aufgeführten Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 betrafen, erhalten Sie unter:
Pressemitteilung Abrechnung Gewinnspieleintragsdienste

Aus den Beschwerdeschreiben geht hervor, dass den Betroffenen in den Telefonaten zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wird. Während des Gesprächs schließen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst – "www.win-finder.com", „www.windienst.net“ oder "www.glücksfinder.net" – ab. Die Kosten für den Eintragsdienst betragen 9,90 Euro brutto bzw. 8,32 Euro netto in der Woche.

Die telomax GmbH macht diese Beträge gegenüber betroffenen Verbrauchern dann über deren Telefonrechnungen geltend. Das Entgelt wird z.B. unter den Überschriften „Beträge anderer Anbieter“ oder „Verbindungen über andere Netzbetreiber“ nebst Mitteilung der Adresse der telomax GmbH aufgeführt. Zumeist erfolgt dies unter zusätzlicher Angabe der Produkt ID 12000 als „Premium Abonnement Services www.tel-and-pay.de“ oder der Produkt ID 11004 als "Mehrwertdiensteabonnements".

Die von der Bundesnetzagentur nunmehr verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Produkt IDs geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf von der telomax GmbH in Rechnung gestellte Produkt ID, sollte der Verbraucher zunächst bei seinem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt ID erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihm berechnete Leistung betrifft.

Der Bundesnetzagentur bittet um Mitteilung durch die von der oben beschriebenen rechtswidrigen Vorgehensweise betroffenen Verbraucher, auf deren Telefonrechnungen andere Artikel-/Leistungsnummern als die 61404 und 83917 sowie andere Produkt IDs als die 11004 und die 12000 angegeben sind.

Quelle: Bundesnetzagentur - Aktuelle Hinweise