30.01.11

Inkassoverbot für telomax-Forderung

Seit Wochen beschweren sich Brandenburger bei der Verbraucherzentrale über eine neue Abzockmasche per Telefon: Bei einem unzulässigen Werbeanruf wurde ihnen zunächst ein Kosmetikgutschein versprochen und nebenher erwähnt, dass sie auf einer Gewinnspielseite eingetragen würden. Angeblich für die individuelle Auswahl der Kosmetik und die Zusendung fragte man das Geburtsdatum und die Adresse ab. Als dann der Kosmetikgutschein im Briefkasten lag, lasen die Betroffenen überrascht, dass sie den Absender zur Anmeldung auf einer Internetseite wie win-finder.com, windienst.net oder gluecksfinder.net bevollmächtigt hätten. Dafür benötigt man lediglich Telefonnummer und Geburtsdatum…

"Neu ist hier, dass die Unternehmen nicht nur einen ungewollten Vertrag unterschieben, sondern die verlangten Beträge von 9,90 Euro wöchentlich auch gleich über die Telefonrechnung kassieren lassen", prangert Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg das perfide Vorgehen an. Unter dem Stichwort "Beträge anderer Anbieter" erscheine eine Forderung von der telomax GmbH, die die Forderung für eintreibt. Obwohl Betroffene übereinstimmend schildern, kein Einverständnis für einen kostenpflichtigen Vertrag gegeben zu haben, müssen sie sich nun aktiv gegen wirtschaftliche Schäden durch diese Forderungen wehren. Der Verbraucherschützer rät: "Verbraucher sollten per Einwurfeinschreiben gegenüber dem Netzbetreiber erklären, dass sie diese unberechtigte Forderung nicht bezahlen, und ihre Überweisung entsprechend kürzen oder bei Lastschriftverfahren jeden Monat den strittigen Betrag zurück buchen." Er weiß aus Beratungsgesprächen, wie mühselig und unübersichtlich das ist: "Viele Verbraucher werden so systematisch zermürbt, so dass sie schließlich genervt aufgeben und zahlen."

Inzwischen hat die Bundesnetzagentur aufgrund massiver Beschwerden für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Ob das auch den eigenen Fall betrifft, können Betroffene auf ihrer Homepage unter www.bundesnetzagentur.de nachlesen. Wer selbst nicht ins Internet gehen kann, erhält in jeder Verbraucherberatungsstelle dazu Auskunft. Das Verbot gilt rückwirkend ab 30. März 2010 und übrigens nicht nur für die telomax, sondern auch für die Netzbetreiber, die diese Forderungen in die Telefonrechnung an Verbraucher geltend machen. Beträge, die die Festnetzbetreiber Telekom Deutschland GmbH, 1&1 Internet AG, Vodafone und neuerdings auch örtliche Kabelnetzbetreiber in der Vergangenheit bereits in Rechnung gestellt haben, können also zurück verlangt werden. Neue Forderungen der telomax GmbH sollten Betroffene nicht zahlen, gegen diesen unberechtigten Teil der Rechnung beim Netzbetreiber Widerspruch einlegen und den Vorgang der Link öffnet in neuem FensterBundesnetzagentur melden. "Die Verbraucherzentrale bietet über ihre Beratungsstellen nicht nur persönlichen Rat, sondern auch einen Musterbrief sowie den Kontakt zur Bundesnetzagentur."
Übrigens läuft trotz des Verbots die Telefonwerbung für "Kosmetikgutscheine" unverfroren weiter. Nach Verbraucherberichten werden neuerdings die Kosten von 9,90 Euro sogar angesagt - allerdings erst am Ende des Gesprächs, und bei Einwendungen wird aufgelegt.

Um sich generell gegen Schäden durch solche Abzocke zu wappnen, rät Verbraucherschützer Richter: "Kontrollieren Sie Ihre Telefonrechnungen in Papierform oder Online permanent auf Unregelmäßigkeiten und wehren Sie sich gegen unklare Abzüge!"

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg