Faxwerbung, die zum Abruf häufig wertloser Informationen unter teuren kostenpflichtigen Nummern animiert oder mit der dubiose Gewinnbenachrichtigungen verbreitet werden, nervt und verursacht den Empfängern unnötige Kosten. Deshalb ist es nach dem Gesetz unzulässig, es sei denn, dass vorher eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vorliegt. |
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
Gegen diese dreiste Abzockmasche seztz sich die gemeinnützige Schutzgemeinschaft für Verbraucherkontakte zur Wehr. Von ihr wird die robinsonliste seit Jahren für die Verbraucher kostenlos geführt. Auf ihrer Webseite www.robinsonliste.de warnt die Schutzgemeinschaft vor den betrügerischen Faxofferten wie folgt:
Zur Zeit wird per Massenfax der Dienst “Neue Robinsonliste” beworben. In dem Fax wird eine kostenpflichtige Servicedienstleistung angeboten, welche den guten und markenrechtlich geschützen Namen der Robinsonliste verwendet. Diese Faxsendungen sind NICHT VON UNS INITIIERT! Die Eintragung in die Liste der „Deutschen Robinsonlisten – Gemeinnützige Schutzgemeinschaft für Verbraucherkontakte“ ist IMMER KOSTENLOS! |
Auch in verschiedenen deutschen Zeitungen wird auf die betrügerische Abzockmasche hingewiesen und vor den Gaunern gewarnt.
... ein scheinbar gutes Angebot, zumal die Robinsonliste als seriös bekannt ist. Doch wer aufmerksam weiter liest, erkennt den Haken. Die "Neue Robinsonliste" bietet an, die Daten an bis zu 320 verschiedene Werbetreibende mit der Bitte um Löschung weiterzuleiten und will für diesen "optionalen Service" eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 350 Euro netto für ein Jahr. ... empfiehlt, dubiose Angebote dieser Art sofort in den Papierkorb zu werfen. "Wenn Name und Adresse verlangt werden, bedeutet es Gefahr. Die werden nur gebraucht, um Rechnungen zu verschicken." |
Quelle und vollständiger Beitrag: Stuttgarter Nachrichten