80 000 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe zählte allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr. Das neue Gesetz wirkt offenbar gar nicht. Wie übel abgezockt wird, zeigt ein Fall, bei dem die Bundesnetzagentur eingriff: Die „telomax“ rief Verbraucher an, verbotenerweise mit unterdrückter Rufnummer, und versprach einen 100-Euro-Gutschein als Gewinn. Während des Telefonats, so behauptete telomax, schlossen die „Kunden“ angeblich einen Vertrag mit einem Gewinnspieldienst, zum Beispiel www.win-finder.com oder www.gluecksfinder.net. Kosten: 9,90 Euro – pro Woche! Das Geld wurde per Telekom-Rechnung abgebucht. Das hat die Netzagentur nun verboten. Die Telekom darf nicht mehr das Inkasso für telomax betreiben. Und niemand muss solche Abbuchungen akzeptieren. Tipp: Wer bei telomax schon gezahlt hat – dann tauchen auf der Telekom-Rechnung die Artikelnummern 61404 oder 83917 auf –, kann das Geld zurückfordern. Musterbriefe stehen unter www.vz-nrw.de. Auch wer bei einem anderen Telefonanbieter als bei der Telekom ist, sollte nicht zahlen und die Bundesnetzagentur informieren: Nördeltstraße 5, 59872 Meschede, Tel. 02 91/9 95 52 06, rufnummernmissbrauch(ät)bnetza.de. Bei Werbeanrufen gibts sonst nur einen Rat: Sofort auflegen. |
Quelle: Test.de