14.01.10

Web Net AG Co. mit clever-download-Abzocke

Mal wieder versucht sich ein neuer "Dienst" mit der altbekannten Freeware-Abzocke. Bei der Google-Suche nach z.B. Open Office sind jetzt (neben Ads der bekannten Abzocker wie Top-of-Software.de) auch gelegendlich Anzeigen dieses neuen Nutzlosdienstes zu finden.

Wie bei den anderen Freeware-Abzockseiten, ist bei clever-download.com der Preis gut überlesbar in einem Textblock am unteren rechten Seitenrand versteckt.

Laut Impressum wird clever-download.com von der Web Net AG Co. aus den USA betrieben - Director soll ein Michael Leyden sein.
Ob diese Angabe stimmen, bzw. diese Firma überhaupt existiert, darf angezweifelt werden. Man versucht nämlich offensichtlich einiges, um die Verantwortlichen zu verschleiern. So sind z.B. die Registrierungsdaten der Domain clever-download.com komplett anonymisiert. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: gegen-abzocke.blogspot.com

13.01.10

Akte 10 über die neuen Tricks der Produkttest-Mafia

Vorsicht, die neuen Tricks der Pröbchen-Mafia! Wie Frauen jetzt ums Geld gebracht werden

Dutzende Zuschauer haben uns geschrieben - warnen vor einer Forschungsgruppe. Das Unternehmen ruft ahnungslose Menschen an, fragt, ob sie Produkttester werden wollen. Alles sei kostenlos und zudem dürfe man die getesteten Produkte anschließend sogar behalten! Statt hochwertiger aktueller Handys oder Haushaltsgeräten erhalten die Teilnehmer aber in der Regel Nippes-Artikel, etwa eine Tube Klebstoff zugesandt. Laut unserem Experten ist das Unternehmen seit Jahren eine berüchtigte „Datenschleuder“, sammelt und handelt mit Adressen und arbeitet Hand in Hand mit den Hintermännern bekannter Abzock-Internetseiten.

AKTE 20.10 über die miesen Methoden der Datensammler

Quelle: Sat1 - Akte 10

Das Unternehmen Profana, wirbt Konsumenten als Produkttester an – Alles sei kostenlos und zudem dürfe man die getesteten Produkte anschließend sogar behalten - aber die Firma bittet die Verbraucher nach zwei Wochen kräftig zur Kasse.
Statt hochwertiger aktueller Handys oder Haushaltsgeräten erhalten die Teilnehmer aber in der Regel Nippes-Artikel, etwa eine Tube Klebstoff zugesandt. Auch die Firma Eumedien arbeitet mit ähnlichen Maschen und ist als sehr fragwürdig zu bezeichnen. Akte20.10 hat sich diesen Fällen angenommen und berichtet.

Quelle: verbraucherinfotv

Akte 10 über die Kostenfalle mit Onlinespielen

Wegen Onlinespiel Existenz der Eltern gefährdet: Wenn Teenager plötzlich richtig zahlen sollen!

Der Markt für Online-Spiele im Internet wächst stetig. Immer mehr Anbieter bieten Rollenspiele, Ritterspiele oder Kampfspiele an. Statt eines monatlichen Abos sind viele dieser Spiele zunächst kostenlos. Verbraucherschützer sehen darin den Versuch, vor allem Kinder und Jugendliche anzulocken. Wer aber im Spiel besonders gut sein will, muss zahlen: Für ein besonderes Schwert, einen Erfahrungsring oder eine „dritte Hand“. Und das kann unkontrolliert ins finanzielle Desaster führen. So wie bei Ute V.: Ihr Sohn hat sich bei einem Online-Kampfspiel angemeldet - ist dann in einen wahren Spielrausch verfallen. Immer neue sogenannte Items, zu deutsch Hilfsmittel, hat er gekauft, um besser und erfolgreicher als andere zu sein. Und dabei eine Horror-Rechnung über 1.000 Euro verursacht!

AKTE 20.10 über echtes Geld für virtuelle Waffen

Quelle: Sat1 - Akte 10

Der Markt für Online-Spiele im Internet wächst stetig. Immer mehr Anbieter bieten Rollenspiele, Ritterspiele oder Kampfspiele an. Statt eines monatlichen Abos sind viele dieser Spiele zunächst kostenlos. Wer aber im Spiel besonders gut sein will, muss zahlen: Für ein besonderes Schwert, einen Erfahrungsring oder eine „dritte Hand“. Und das kann unkontrolliert ins finanzielle Desaster führen

Quelle: verbraucherinfotv

12.01.10

Sicherungsmaßnahmen gegen Trend Mobile MT GmbH und FairCom Germany GmbH

Staatsanwaltschaft Braunschweig,
Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen

413 Js 21560/09 – 07.01.2010

In dem Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Steinmetz, geboren am 23.05.1979 in Bad Harzburg, als Geschäftsführer der Firmen Trend Mobile MT GmbH, Bergstraße 2a, 38723 Seesen, FairCom Germany GmbH, Poststraße 18, 38723 Seesen, wegen gewerbsmäßigen Betruges, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 16.07.2009, Az.: 3 Gs 1745/09, gemäß §§ 111b Abs. 2, 111d, 111e StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73 a StGB, der dingliche Arrest in Höhe von 5.000.000 EUR in das Vermögen des Sebastian Steinmetz angeordnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 18.08.2009, Az.: 7 Gs 1650/09 , gemäß §§ 111b Abs. 2, Abs. 5, 111d, 111e Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73a, 73 d StGB, wurde der dingliche Arrest in Höhe von 863.686,70 EUR in das Vermögen der Firma Trend Mobile MT GmbH, Bergstraße 2 a, 38723 Seesen, und durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 18.08.2009, Az.: 7 Gs 1651/09, gemäß §§ 111b Abs. 2, Abs. 5, 111d, 111e Abs. 1 StPO i. V. m. §§ 73 Abs. 1, 73a, 73 d StGB, der dingliche Arrest in Höhe von 102.693,21 EUR in das Vermögen der Firma FairCom Germany GmbH, Poststraße 18, 38723 Seesen, angeordnet.

Bei dem Sebastian Steinmetz wurden in Vollziehung des Arrestes ein Bausparguthaben i. H. v. 228,30 EUR Vertragswert und Bargeld i. H. v. 2.489,60 EUR gesichert.

Bei der Firma Trend Mobile MT GmbH wurden in Vollziehung des Arrestes Kontenguthaben i. H. v. 93.898,37 EUR , Ansprüche aus der Umsatzsteuererklärung 2008, deren Höhe noch nicht bekannt ist gepfändet. Ferner wurden zwei PKW beschlagnahmt im Gesamtwert von ca. 23.000,00 EUR.

Bei der Firma Faircom GmbH wurde in Vollziehung des dinglichen Arrestes ein Bankguthaben in Höhe von 31.940,63 EUR gepfändet.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 111e Abs. 3 und 4 StPO.

Dr. H., Oberstaatsanwältin

Quelle: eBundesanzeiger

Mehr Informationen über Sebastian Steinmetz, Trend Mobile MT GmbH und FairCom Germany GmbH

Kaffeefahrten-Betreiber droht weitere Schlappe vor Gericht

Einem Anbieter sogenannter „Kaffeefahrten” aus Emden droht möglicherweise die nächste juristische Schlappe. Nachdem der Geschäftsmann bereits im vergangenen Jahr vom Landgericht Gießen zur Zahlung von 8000 Euro verurteilt worden war (die Emder Zeitung berichtete), wird jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach auch sein Einspruch gegen dieses Urteil zurückgewiesen. Das kündigt sich zumindest in einem Schreiben des für die Berufung zuständigen Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main an, das der Emder Zeitung vorliegt.

.....

Am 20. Januar steht der Emder Frank C. erneut vor Gericht. Dann vor dem Landgericht in Stuttgart. Und wieder wird es um ein Gewinnversprechen auf einer „Kaffeefahrt” gehen. Auch hier vertritt Erdel einen Teilnehmer: „Ich bin optimistisch, dass die Klage auch hier Erfolg hat, zumal wir uns auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt berufen können.”

Quelle und vollständiger Bericht: Emder Zeitung