21.04.14

BSI warnt vor Phishing-Welle

Online-Kriminelle verschicken derzeit Phishing-Mails deren Absender angeblich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist.

In den E-Mails mit gefälschter Absenderangabe werden Rechtsverstöße erwähnt, die angeblich von dem Empfänger stammen sollen. Um "anwaltliche Schritte" zu vermeiden, solle der Empfänger ein Formular herunterladen und ausfüllen.

Das BSI weist darauf hin, dass derartige oder ähnlich lautende E-Mails nicht vom BSI stammen.

Empfängern dieser E-Mails wird empfohlen, den Anweisungen im Text nicht zu folgen, sondern die E-Mail zu löschen. Auch soll auf die E-Mail nicht geantwortet werden.
Empfänger, die das erwähnte Formular bereits heruntergeladen haben, sollten ihren Computer mit einem aktuellen Virenscanner überprüfen.

Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Rückgewinnungshilfe zugunsten der Opfer von Gewinnspieldiensten

Staatsanwaltschaft Bielefeld

6 Js 70/12 VAM

In dem o.g. Ermittlungsverfahren besteht gegen die Verantwortlichen der Firma Finanzberatung Zürich GmbH, Thurgauer Straße 40, CH-8050 Zürich und weiterer Unternehmen der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges. Die Unternehmensverantwortlichen beauftragten mehrere Callcenter, Beteiligungen an Lottospielgemeinschaften, die unter den Bezeichnungen „Exclusivwin“, „European System Lotto“, „Euroglück“, „Euroglück Plus“, „Euro-Million-Lotto“ und „Glücksgarantie“ durch die von ihnen beherrschten Unternehmen angeboten wurden und die an der europäischen Lotterie „Euro Millions“ teilnehmen sollten, deutschlandweit zu vertreiben und die Teilnahmebeiträge von den Konten der Teilnehmer im Lastschriftverfahren einzuziehen. Um die angerufenen Personen zur Teilnahme zu veranlassen, wurde diesen verschwiegen, dass nur ein geringer Teil der eingezogenen Gelder tatsächlich für den Erwerb von Lottospielscheinen verwendet werden sollte. Soweit sich die Telefonkunden zur Beteiligung an einer Lottospielgemeinschaft verpflichteten, erfolgte der Einzug der Lastschriften im Folgenden auf Grund durch die Finanzberatung Zürich GmbH abgeschlossener Händlerverträge über ein Konto des Zahlungsdienstleisters afendis payment solutions AG, Marsstraße 26, 80335 München.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt Rückgewinnungshilfe zugunsten der Geschädigten durch. Folgende Vermögenswerte wurden vorläufig gesichert:

  • auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 17.06.2013 (9 Gs 3466/13) Forderungen der Finanzberatung Zürich GmbH gegen die Volksbank Hochrhein eG, Schaffhauser Straße 9, 79798 Jestetten; Kontostände am 08.10.2013:
    Kontokorrentkonto 5102 03: 6.401,25 €
    Kontokorrentkonto 5102 11: 938,13 €,

  • auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 17.06.2013 (9 Gs 3466/13) Forderungen der Finanzberatung Zürich GmbH gegen die afendis payment solutions AG im Werte von insgesamt 10.229,12 €.

  • auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 21.06.2013 (9 Gs 3667/13) Forderungen der Royal Innovation Factory AG, Industriestraße 21, CH-6055 Alpnach Dorf gegen die afendis payment solutions AG im Werte von 6.604,13 €. Die Finanzberatung Zürich GmbH hatte am 13.08.2009 einen Teil ihrer auf Grund der Händlerverträge gegen die afendis payment solutions AG bestehenden vertraglichen Auszahlungsansprüche an die Royal Innovation Factory AG abgetreten. Die Royal Innovation Factory AG soll zudem wirtschaftlich Berechtigte hinsichtlich der Finanzberatung Zürich GmbH sein.

Verletzte, die auf die gepfändeten Guthaben zugreifen wollen, müssen wie folgt vorgehen: Sie beschaffen sich einen zivilrechtlichen Titel (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Zivilurteil, dinglicher Arrest o.ä.). Auf Grund dieses Titels betreiben sie die Zwangsvollstreckung in die o.g. gesicherten Vermögenswerte. Sie beantragen dann beim Strafgericht gemäß § 111g Absatz 2 StPO die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung. Hierbei muss glaubhaft gemacht werden, dass die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Straftat erwachsen sind.

Die gesicherten Forderungen werden voraussichtlich nicht ausreichen, um alle Verletzten zu entschädigen. Die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen werden zudem mitunter nur bis zur Fällung des erstinstanzlichen strafrechtlichen Urteils aufrechterhalten. Es empfiehlt sich daher, umgehend tätig zu werden.

Quelle: Bundesanzeiger

Euro Inkasso Solutions fordert wieder für R.M.I.

Zahlreiche Verbraucher aus Niedersachsen legten den Beraterinnen der Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Teil mehrere Rechnungen der Euro Inkasso Solutions s.r.o. vor. Die Verbraucher sollen angeblich kostenpflichtige Servicedienstleistungen von R.M.I. für 90 Euro je Anruf in Anspruch genommen haben. Die Beträge sollen auf ein slowakisches Konto überwiesen werden. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Abschaltung von Rufnummern eines Callcenters wegen Cold-Calls angeordnet

Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. ...

Die betroffenen Verbraucher berichteten, dass selbst sonntags und nachts das Telefon klingelte. Wenn sie das Gespräch annehmen wollten, war niemand in der Leitung. In einem Fall erhielt ein Betroffener von einer der nun abgeschalteten Rufnummern innerhalb von drei Tagen sogar 190 Anrufe, ein anderer innerhalb von fünf Tagen 210. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Bundesnetzagentur

Call-Center-Bande wegen Betrug angeklagt

Zuerst wurden Tausende Senioren mit Werbeanrufen für Gewinnspiele terrorisiert, dann bekamen sie horrende Rechnungen, und schließich wurde ihnen eine „Aktion Privatsphäre“ angeboten, mit der man sich gegen unerwünschte Telefonate schützen kann. Fünf Männer und eine Frau zwischen 30 und 50 Jahren müssen sich deshalb seit am Dienstag wegen Betruges vor dem Landgericht verantworten. Der Schaden soll mehr als zwei Millionen Euro betragen.

Drahtzieher soll der 36-jährige Hakan S. sein, der laut Anklage ein kompliziertes Firmengeflecht aufbaute, um den wahren Zweck der Geschäfte zu verschleiern. ...

Bei Kunden, die den Telefon-Terror leid waren, soll die Bande eine neue Betrugsidee entwickelt haben. Ihnen wurden zum Beispiel „Sperr-Blocker“ für Telefonnummern gegen unerwünschte Werbeaktionen verkauft. Dabei sollen sich die Call-Center-Mitarbeiter auch als Polizisten, Staatsanwälte oder Gerichtsvollzieher ausgegeben haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Mehr zu Hakan Sezek und den Hintergründen finden Sie im Bericht über WinTotal24: Resisto IT GmbH fordert - für wen eigentlich?

Razzien und Festnahmen bei Zerschlagung von Hacker-Netzwerk

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mitteilt, hat die Polizei ... insgesamt 14 Wohnungen in Frankfurt, Dreieich und Gladbeck durchsucht. Der Verdacht: Banden- und gewerbsmäßiger Betrug, Computerbetrug und Urkundenfälschung. Zwei Beschuldigte im Alter von 19 und 23 Jahren wurden vorläufig festgenommen und werden dem Haftrichter in Frankfurt vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt insgesamt neun Personen im Alter zwischen 18 und 33 Jahren, darunter drei Informatikstudenten, ab Juli 2013 als organisierte Gruppe Schadsoftware im Internet verbreitet zu haben, ...

Quelle und vollständiger Bericht: JOURNAL FRANKFURT

Massenabmahner Urmann erscheint nicht zu Betrugsprozess

Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft Urmann vor, als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik in Gundelfingen (Landkreis Dillingen) nicht rechtzeitig Insolvenz angemeldet zu haben. Die Firma sei bereits im März 2009 zahlungsunfähig gewesen. Doch erst im April 2010 sei dann tatsächlich Insolvenz angemeldet worden.

Erschwerend hinzu kam nach Angaben der Ermittler, dass Urmann trotz der Zahlungsunfähigkeit weiter Aufträge an Lieferanten herausgab - die dann nicht bezahlt wurden. Der insgesamt entstandene Schaden wird auf über 350.000 Euro geschätzt. Zudem sollen Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht abgeführt worden sein. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Augsburger Allgemeine

Euro Inkasso Solutions ist wieder aktiv

Lange war Ruhe. Doch jetzt scheint die Firma Euro Inkasso Solutions wieder aktiv zu werden. Mehrere WOCHENBLATT-Leser haben in den vergangenen Tagen Post von der Inkassofirma mit Sitz in Prag bekommen. ...

In dem Schreiben heißt es: "Von Ihrem Telefonanschluss wurde eine Telefonsex-Serviceleistung von R.M.I. (Roxborough Management Inc.) in Anspruch genommen." Euro Inkasso Solutions sei nun mit der Einziehung der Forderung beauftragt worden. Der Empfänger soll innerhalb von acht Tagen einen Betrag in Höhe von 135 Euro bezahlen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kreiszeitung Wochenblatt

Chef der "Pillen-Bande" in Uruguay gefasst

Der mutmaßliche Kopf der sogenannten "Pillen-Bande" ist in Uruguay gefasst und nach Deutschland ausgeliefert worden.

Der 44 Jahre alte Deutsche sitzt in Brandenburg/Havel in U-Haft, ...

Acht Komplizen der mittleren Führungsebene, mit denen er für mehr als 21 Millionen Euro gefälschte Potenz- und Schlankheitsmittel übers Internet verkauft haben soll, müssen sich derzeit vor dem Landgericht Potsdam verantworten.

Quelle und vollständiger Bericht: Berliner Morgenpost

Laut BGH ist Verurteilung wegen Betrug durch Abofallen rechtmäßig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund überlanger Verfahrensdauer hat es angeordnet, dass vier Monate der verhängten Strafe als vollstreckt gelten. (Urteil vom 18. Juni 2012 - 5-27 KLs 12/08)

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte verschiedene kostenpflichtige Internetseiten, die jeweils ein nahezu identisches Erscheinungsbild aufwiesen, unter anderem einen sogenannten Routenplaner. Die Inanspruchnahme des Routenplaners setzte voraus, dass der Nutzer zuvor seinen Vor- und Zunamen nebst Anschrift und E-Mail-Adresse sowie sein Geburtsdatum eingab. Aufgrund der vom Angeklagten gezielt mit dieser Absicht vorgenommenen Gestaltung der Seite war für flüchtige Leser nur schwer erkennbar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelte. Die Betätigung der Schaltfläche "Route berechnen" führte nach einem am unteren Seitenrand am Ende eines mehrzeiligen Textes klein abgedruckten Hinweis zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements, das dem Nutzer zum Preis von 59,95 € eine dreimonatige Zugangsmöglichkeit zu dem Routenplaner gewährte. Dieser Fußnotentext konnte in Abhängigkeit von der Größe des Monitors und der verwendeten Bildschirmauflösung erst nach vorherigem "Scrollen" wahrgenommen werden.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhielten die Nutzer zunächst eine Zahlungsaufforderung. An diejenigen, die nicht gezahlt hatten, versandte der Angeklagte Zahlungserinnerungen; einige Nutzer erhielten zudem Schreiben von Rechtsanwälten, in denen ihnen für den Fall, dass sie nicht zahlten, mit einem Eintrag bei der "SCHUFA" gedroht wurde.

Das Landgericht hat den Angeklagten im Hinblick auf die einmalige Gestaltung der Seite nur wegen einer Tat und im Hinblick darauf, dass die Ursächlichkeit der Handlung für einen konkreten Irrtum eines Kunden nicht nachgewiesen sei, nur wegen versuchten Betrugs verurteilt.

Gegen dieses Urteil hat sich der Angeklagte mit seiner auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revision gewandt. Er hat vor allem beanstandet, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein Vermögensschaden entstanden sei.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Rechtsmittel verworfen (Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12). Er hat ausgeführt, dass durch die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert worden sei. Dies stelle eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB dar. Die Erkennbarkeit der Täuschung bei sorgfältiger Lektüre schließe die Strafbarkeit nicht aus, denn die Handlung sei gerade im Hinblick darauf unternommen worden, die bei einem – wenn auch nur geringeren - Teil der Benutzer vorhandene Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit auszunutzen.

Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken). Die Richtlinie führe jedenfalls hier nicht zu einer Einschränkung des strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes.

Auch ein Vermögensschaden sei gegeben. Dieser liege in der Belastung mit einer bestehenden oder auch nur scheinbaren Verbindlichkeit, da die Gegenleistung in Form einer dreimonatigen Nutzungsmöglichkeit für den Nutzer praktisch wertlos sei.

Quelle: Bundesgerichtshof

16.02.14

Ermittlungserfolg gegen Cyber-Kriminelle

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit Unterstützung der Bundespolizei am 11.02.20214 in Bad Nauheim einen 21-jährigen Mann festgenommen. Gegen den Beschuldigten lag ein Europäischer Haftbefehl der niederländischen Behörden vor. Ihm werden gewerbsmäßiger Computerbetrug, die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.

Dem Einsatz gingen umfangreiche Ermittlungen der niederländischen Polizeibehörden und des BKA voraus. Sie bestätigten den Verdacht, dass die Beschuldigten das illegale Internetverkaufsportal „Black Market Reloaded“ (BMR) sowie dessen Nachfolger „Utopia“ entwickelten und administrierten. „BMR“ und „Utopia“ sind illegale Verkaufsplattformen der sogenannten „underground economy“ im Internet, auf denen beispielsweise Drogen, illegale Schusswaffen, aber auch Kreditkartendaten oder kriminelle Dienstleistungen angeboten wurden. Mit der Festnahme des deutschen Mitbetreibers der Seite „Utopia“ wurden zugleich ein Server, der bei einer in Deutschland ansässigen Firma betrieben wurde, vom Netz genommen und damit die illegale Verkaufsplattform „Utopia“ geschlossen.

In diesem Zusammenhang nahmen die niederländischen Behörden zeitgleich drei Beschuldigte fest und durchsuchten deren Wohnräume. Sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Bei dem in Bad Nauheim Festgenommenen wurde auch ein sogenannter Bitcoin-Wallet mit circa 1.000 Bitcoins, was einem aktuellen Wert von rund 500.000 Euro entspricht, sichergestellt.

Nach der kürzlich erfolgten Schließung der illegalen Verkaufsplattform „Silkroad“ durch das FBI ist damit eine weitere bedeutende Verkaufsplattform für illegale Waren durch die Strafverfolgungsbehörden abgeschaltet worden. Der 21-Jährige wurde bereits dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Haft anordnete. Das Auslieferungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft Gießen betrieben werden.

Quelle: Bundeskriminalamt

Domain-Registrar haftet für Torrent-Verzeichnis

Das Landgericht Saarbrücken hat das Prinzip Störerhaftung auf Domain-Registrare ausgeweitet. In dem Urteil wegen eines Torrent-Verzeichnisses heißt es: Sobald der Registrar auf Rechtsverstöße aufmerksam gemacht wird, muss er prüfen und handeln.

Das Landgericht Saarbrücken hat den deutschen Registrar Key-Systems dazu verurteilt, den Zugang zu einer bei ihm registrierten Internetadresse zu unterbinden. Grund sind "offensichtliche und eindeutige Rechtsverstöße" auf der Plattform. ...

Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2014 (Az. 7 O 82/13) bestätigte das Gericht eine im August 2013 in der Sache ergangene einstweilige Verfügung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SPIEGEL online

Lizenzentzug für "DDI Deutsche Direkt Inkasso" vom VG Köln bestätigt

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt den Entzug der Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister für die "DDI Deutsche Direkt Inkasso", weil das Unternehmen beharrlich gegen Auflagen des OLG Köln verstößt. Unter anderem betreibt die DDI auch das Inkasso für die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH.

Das Verwaltungsgericht Köln hat den vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln bekanntgegebenen Bescheid bestätigt, mit dem die weitere Tätigkeit der "DDI Deutschen Direkt Inkasso" auf dem Gebiet der Inkassodienstleistungen unterbunden werden sollte.

Das Inkassounternehmen des zugrunde liegenden Verfahrens macht unter anderem die Forderungen einer Düsseldorfer Firma geltend, die im Internet den Auskunftsdienst "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" betreibt. Das geschäftliche Verhalten dieser Firma wird im Internet in verschiedenen Foren unter anderem als "Abzocke" gebrandmarkt und war bereits Gegenstand von Rundfunksendungen und Presseberichten.

Das Oberlandesgericht Köln hat dem Inkassounternehmen zu seinem Auftreten gegenüber den Kunden der Düsseldorfer Firma eine beschränkende Auflage gemacht, die seit Juni 2013 verbindlich zu beachten war. Nachdem das Unternehmen seine Geschäftspraxis aus Sicht des Oberlandesgerichts Köln nicht in dem gebotenen Umfang geändert hatte, wurde ihm nun die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister entzogen. Diese Eintragung ist erforderlich, um als Inkassounternehmen arbeiten zu dürfen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Das Unternehmen habe beharrlich gegen die Auflage verstoßen und darüber hinaus dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht. Die Verstöße seien so gewichtig gewesen, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Köln die Registrierung mit sofortiger Wirkung habe entziehen dürfen.

Quelle und vollständiger Bericht: kostenlose-urteile.de

Stadt Magdeburg warnt vor Kaffeefahrten

Das Ordnungsamt warnt aus aktuellem Anlass vor Einladungen, die unter dem Namen “Kontenverwaltungszentrum”, Postfach 11 01 46, 28081 Bremen, versandt werden. In der Einladung wird der Eindruck erweckt, dass man ein Guthaben auf einem Konto besitzt. Hinter diesen Einladungen verbirgt sich jedoch eine sogenannte “Kaffeefahrt”.

Alle Teilnehmer werden zu einer Verkaufsveranstaltung verbracht, bei der zumeist überteuerte Produkte angeboten werden. Die versprochenen Gewinne, wie etwa teure PKW oder Bargeldgewinne bzw. Guthaben auf Konten werden nicht ausgezahlt. Die versprochenen Lebensmittel werden entweder gar nicht oder nur in minderer Qualität ausgeteilt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hessen-Deutsches Tageblatt

Neue „Inkassobüro-Masche“ von Betrügern

Betrüger versuchen derzeit mit einem erfundenen Inkassobüro gutgläubige Menschen hereinzulegen. Sie verschicken im Namen eines angeblichen Unternehmens mit Namen „ZFM - Zentral Forderung Management Bremen“ Zahlungsaufforderungen in der Höhe von 257 Euro.

Ein 63-jähriger Pensionist aus Pregarten (Bezirk Freistadt) hat einen solchen Brief erhalten und den versuchten Betrug bemerkt.

Zum einen gibt es das genannte Inkassobüro in Bremen gar nicht, zum anderen soll der geforderte Betrag auf ein Konto in Bulgarien überwiesen werden und es sind einige Schreibfehler im Brief zu finden. Die Polizei warnt und appelliert, keinesfalls zu bezahlen, sondern Anzeige zu erstatten.

Quelle und vollständiger Bericht: ORF.at

Polizei gelingt Schlag gegen skrupellose Betrüger

Die Polizei Bremen hat Mitte vergangener Woche einen 19 Jahre alten Intensivtäter festgenommen. Er und seine Komplizen betrogen vornehmlich ältere Menschen, u. a. durch angebliche Gewinnversprechen. Die Schadenssumme beläuft sich auf über 120.000 Euro. Gegen den Mann wurde Haftbefehl erlassen. Der 19-jährige Bremer und seine Komplizen traten überwiegend an ältere Menschen unter unterschiedlichen Vorwänden heran und veranlassten sie zur Überweisung höherer Geldbeträge auf verschiedene Konten.

Die Opfer wurden durch die Betrüger über Computernetzwerke (Voice over IP) angerufen. Dabei wurde die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen z.B. durch das Verwenden einer Behördennummer verschleiert. Die Verschleierung wird über einer so genanten Call ID (Spoofing) ermöglicht. Weiterhin wurden die Seniorinnen und Senioren durch "scheinbar offizielle Briefe" schriftlich zur Zahlung der Geldbeträge veranlasst. Zumeist gaben sich die Täter als Mitarbeiter des Landgerichts Berlin bzw. als Staatsanwalt aus. Die Opfer wurden angewiesen, Gelder zu überweisen, um eine angebliche Strafverfolgung abzuwenden.

Eine weitere Vorgehensweise war die so genannte "Eurowin" Methode. Hierbei wurde ein Gewinn der Firma Eurowin avisiert, für dessen Auszahlungen jedoch zunächst eine Gebühr fällig war. Um nicht die eigenen Konten für die Überweisung anzugeben, warb der Bremer so genannte "Finanzagenten" an, die ihre Konten für eingehende Überweisungen zur Verfügung stellten. Hierfür versprach und übergab er ihnen kleinere Summen Bargeld. Nach Erhalt der Überweisungen auf ihren Konten kontaktierten die Finanzagenten den Intensivtäter und übergaben ihm das von ihnen abgehobene Geld in Bar. Am 05.02.14 konnte bei einer Geldübergabe in Bremen eines "Finanzagenten" an den 19-Jährigen der Zugriff erfolgen. Bislang wurden 21 Betrugsfälle ermittelt.

Quelle: Polizei Bremen

Warnung vor Expo-Guide

Möglicherweise wurden Sie in den vergangenen Tagen von einer Firma namens Expo Guide S de RL de CV angeschrieben und aufgefordert, Ihre "bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis" des "Expo-Guide" zu aktualisieren. Das Unternehmen beruft sich dabei auf Ihre Verbindung zur HALLE MESSE GmbH (und bzw. zu einer unserer Veranstaltungen) und will so den Eindruck erwecken, in unserem Auftrag eine Serviceleistung zu erbringen. Dies ist nicht der Fall:

Es besteht keinerlei geschäftliche Verbindung.
Die HALLE MESSE distanziert sich ausdrücklich von besagtem Unternehmen!

Wir möchten Sie als unsere Aussteller, Kunden und Partner warnen, das Kontaktformular der Expo Guide S de RL de CV für den Eintrag im "Expo-Guide" auszufüllen und zurückzuschicken: Im Kleingedruckten werden Sie sehen, dass die Leistungen keinesfalls kostenfrei sind.

Quelle: HALLE MESSE GmbH

BGH-Urteil wegen Aufruf zur Kontokündigung

er unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale an ein Bankinstitut zur Kündigung eines Girokontos eines Unternehmens ausnahmsweise zulässig ist.

Die Beklagte ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie hat die Sparkasse Heidelberg in einem Schreiben zur Kündigung und Sperrung des Girokontos der Klägerin aufgefordert. Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen, das unter anderem für die W(ebtains) GmbH tätig ist.

Im Februar 2011 bot die W. GmbH auf ihrer Internetseite einen "Routenplaner-Service" an. Dabei wurde der Nutzer nach Ansicht der Beklagten über die Kostenpflichtigkeit des Angebots getäuscht. Nachdem ein Verbraucher aufgrund eines Aufrufs des Angebots der W. GmbH von dieser eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 96 Euro für einen Routenplaner-Service erhalten hatte, focht die Beklagte im Namen des Verbrauchers den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Gleichwohl erhielt der Verbraucher von der nunmehr mit der Einziehung der Forderung beauftragten Klägerin wiederholt Mahnungen, obwohl die Beklagte auch gegenüber der Klägerin Einwendungen gegen die Forderung erhoben hatte.

Die Beklagte wandte sich daraufhin mit einem Schreiben an die Sparkasse Heidelberg, in dem sie unter Hinweis auf ein offenkundig wettbewerbswidriges und betrügerisches Verhalten des Betreibers der Internetseite die Sparkasse zur Kündigung des Girokontos aufrief.

Gegen die Aufforderung zur Kündigung und Sperrung des Girokontos hat die Klägerin Unterlassungsklage erhoben.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die beklagte Verbraucherzentrale antragsgemäß verurteilt. Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Er hat angenommen, dass die Beklagte mit dem Aufruf zur Kündigung des Girokontos in den durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin eingegriffen hat. Dieser Eingriff war jedoch unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falls nicht rechtswidrig. Bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Interessenabwägung war zu berücksichtigen, dass die beklagte Verbraucherzentrale sich auf die in Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsfreiheit berufen konnte. Der Aufruf zur Kündigung des Girokontos war auch nicht unverhältnismäßig. Zwar hätte die Beklagte grundsätzlich den Rechtsweg beschreiten müssen, um ein etwaig rechtswidriges Verhalten der Klägerin zu unterbinden. Im vorliegenden Fall brauchte die Beklagte aber nicht zunächst Klage zu erheben. Sie konnte vielmehr unmittelbar die Sparkasse zur Kündigung des Girokontos des Inkassounternehmens auffordern, weil dieses sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bewusst an der Durchsetzung eines auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegten Geschäftsmodells der W. GmbH beteiligt hatte.

Urteil vom 6.2.2014, Az: I ZR 75/13

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 6.2.2014

Polizei warnt vor falschen Microsoft-Mitarbeitern

Wieder wurden in den letzten Tagen Fälle bekannt, bei denen falsche Microsoft-Mitarbeiter Zugriff auf den PC der Geschädigten erlangten und in der Folge Geldabbuchungen vornehmen konnten. Die meist englisch sprechenden Betrüger gehen immer wieder nach demselben Schema vor. Sie melden sich per Telefon und weisen die Opfer auf angebliche Computerprobleme oder ablaufende Lizenzen hin. Durch geschickte Gesprächsführung aber auch durch Einschüchterungen, erlangen die Betrüger das Vertrauen ihrer Opfer und bringen sie dazu, entsprechende Programme aus dem Internet auf ihre Computer zu laden. Hierdurch erlangen die Betrüger Zugriff auf die Rechner, können aktiv Veränderungen vornehmen beziehungsweise Daten ausspähen. Das Phänomen ist deutschlandweit bekannt.

Die Täter handeln zumeist aus dem Ausland und organisiert. Die Polizei rät deshalb dazu, bei Anrufen misstrauisch zu sein und warnt davor, vertrauliche Daten über das Telefon weiterzugeben. Auch sollten keine unbekannten Programme aus dem Internet auf den heimischen PC geladen werden. Microsoft-Mitarbeiter rufen nicht unaufgefordert an. Im Zweifelsfall rät die Polizei dazu, einfach aufzulegen.

Quelle: Polizeipräsidium Aalen

Pillen-Prozess läuft auf Deals hinaus

Der illegale Handel mit vermeintlich echten Potenzmitteln, die sich oft als wirkungslos erwiesen, haben sieben Männer und eine Frau binnen kürzester Zeit reich gemacht, nun aber vor das Potsdamer Landgericht geführt. ...

Einer von ihnen ist Georg W. (46), der aus dem nordrhein-westfälischen Pulheim kommt, aber zeitweise eine Wohnung in Potsdam besaß. Bereits 2006 soll er illegal mit Potenzmitteln gehandelt haben, gemeinsam mit Marco B. aus Pirmasens. ...

2008 sei dann der Treuenbrietzener Peter L., ein bislang mäßig erfolgreicher Software-Spezialist und Betreiber eines Teeladens, dazugestoßen. Das Engagement von L. (52) habe zu einer „explosionsartigen Ausdehnung des Geschäftserfolgs geführt“, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine