21.04.14

BSI warnt vor Phishing-Welle

Online-Kriminelle verschicken derzeit Phishing-Mails deren Absender angeblich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist.

In den E-Mails mit gefälschter Absenderangabe werden Rechtsverstöße erwähnt, die angeblich von dem Empfänger stammen sollen. Um "anwaltliche Schritte" zu vermeiden, solle der Empfänger ein Formular herunterladen und ausfüllen.

Das BSI weist darauf hin, dass derartige oder ähnlich lautende E-Mails nicht vom BSI stammen.

Empfängern dieser E-Mails wird empfohlen, den Anweisungen im Text nicht zu folgen, sondern die E-Mail zu löschen. Auch soll auf die E-Mail nicht geantwortet werden.
Empfänger, die das erwähnte Formular bereits heruntergeladen haben, sollten ihren Computer mit einem aktuellen Virenscanner überprüfen.

Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Rückgewinnungshilfe zugunsten der Opfer von Gewinnspieldiensten

Staatsanwaltschaft Bielefeld

6 Js 70/12 VAM

In dem o.g. Ermittlungsverfahren besteht gegen die Verantwortlichen der Firma Finanzberatung Zürich GmbH, Thurgauer Straße 40, CH-8050 Zürich und weiterer Unternehmen der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges. Die Unternehmensverantwortlichen beauftragten mehrere Callcenter, Beteiligungen an Lottospielgemeinschaften, die unter den Bezeichnungen „Exclusivwin“, „European System Lotto“, „Euroglück“, „Euroglück Plus“, „Euro-Million-Lotto“ und „Glücksgarantie“ durch die von ihnen beherrschten Unternehmen angeboten wurden und die an der europäischen Lotterie „Euro Millions“ teilnehmen sollten, deutschlandweit zu vertreiben und die Teilnahmebeiträge von den Konten der Teilnehmer im Lastschriftverfahren einzuziehen. Um die angerufenen Personen zur Teilnahme zu veranlassen, wurde diesen verschwiegen, dass nur ein geringer Teil der eingezogenen Gelder tatsächlich für den Erwerb von Lottospielscheinen verwendet werden sollte. Soweit sich die Telefonkunden zur Beteiligung an einer Lottospielgemeinschaft verpflichteten, erfolgte der Einzug der Lastschriften im Folgenden auf Grund durch die Finanzberatung Zürich GmbH abgeschlossener Händlerverträge über ein Konto des Zahlungsdienstleisters afendis payment solutions AG, Marsstraße 26, 80335 München.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt Rückgewinnungshilfe zugunsten der Geschädigten durch. Folgende Vermögenswerte wurden vorläufig gesichert:

  • auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 17.06.2013 (9 Gs 3466/13) Forderungen der Finanzberatung Zürich GmbH gegen die Volksbank Hochrhein eG, Schaffhauser Straße 9, 79798 Jestetten; Kontostände am 08.10.2013:
    Kontokorrentkonto 5102 03: 6.401,25 €
    Kontokorrentkonto 5102 11: 938,13 €,

  • auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 17.06.2013 (9 Gs 3466/13) Forderungen der Finanzberatung Zürich GmbH gegen die afendis payment solutions AG im Werte von insgesamt 10.229,12 €.

  • auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 21.06.2013 (9 Gs 3667/13) Forderungen der Royal Innovation Factory AG, Industriestraße 21, CH-6055 Alpnach Dorf gegen die afendis payment solutions AG im Werte von 6.604,13 €. Die Finanzberatung Zürich GmbH hatte am 13.08.2009 einen Teil ihrer auf Grund der Händlerverträge gegen die afendis payment solutions AG bestehenden vertraglichen Auszahlungsansprüche an die Royal Innovation Factory AG abgetreten. Die Royal Innovation Factory AG soll zudem wirtschaftlich Berechtigte hinsichtlich der Finanzberatung Zürich GmbH sein.

Verletzte, die auf die gepfändeten Guthaben zugreifen wollen, müssen wie folgt vorgehen: Sie beschaffen sich einen zivilrechtlichen Titel (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Zivilurteil, dinglicher Arrest o.ä.). Auf Grund dieses Titels betreiben sie die Zwangsvollstreckung in die o.g. gesicherten Vermögenswerte. Sie beantragen dann beim Strafgericht gemäß § 111g Absatz 2 StPO die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung. Hierbei muss glaubhaft gemacht werden, dass die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Straftat erwachsen sind.

Die gesicherten Forderungen werden voraussichtlich nicht ausreichen, um alle Verletzten zu entschädigen. Die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen werden zudem mitunter nur bis zur Fällung des erstinstanzlichen strafrechtlichen Urteils aufrechterhalten. Es empfiehlt sich daher, umgehend tätig zu werden.

Quelle: Bundesanzeiger

Euro Inkasso Solutions fordert wieder für R.M.I.

Zahlreiche Verbraucher aus Niedersachsen legten den Beraterinnen der Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Teil mehrere Rechnungen der Euro Inkasso Solutions s.r.o. vor. Die Verbraucher sollen angeblich kostenpflichtige Servicedienstleistungen von R.M.I. für 90 Euro je Anruf in Anspruch genommen haben. Die Beträge sollen auf ein slowakisches Konto überwiesen werden. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Abschaltung von Rufnummern eines Callcenters wegen Cold-Calls angeordnet

Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. ...

Die betroffenen Verbraucher berichteten, dass selbst sonntags und nachts das Telefon klingelte. Wenn sie das Gespräch annehmen wollten, war niemand in der Leitung. In einem Fall erhielt ein Betroffener von einer der nun abgeschalteten Rufnummern innerhalb von drei Tagen sogar 190 Anrufe, ein anderer innerhalb von fünf Tagen 210. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Bundesnetzagentur

Call-Center-Bande wegen Betrug angeklagt

Zuerst wurden Tausende Senioren mit Werbeanrufen für Gewinnspiele terrorisiert, dann bekamen sie horrende Rechnungen, und schließich wurde ihnen eine „Aktion Privatsphäre“ angeboten, mit der man sich gegen unerwünschte Telefonate schützen kann. Fünf Männer und eine Frau zwischen 30 und 50 Jahren müssen sich deshalb seit am Dienstag wegen Betruges vor dem Landgericht verantworten. Der Schaden soll mehr als zwei Millionen Euro betragen.

Drahtzieher soll der 36-jährige Hakan S. sein, der laut Anklage ein kompliziertes Firmengeflecht aufbaute, um den wahren Zweck der Geschäfte zu verschleiern. ...

Bei Kunden, die den Telefon-Terror leid waren, soll die Bande eine neue Betrugsidee entwickelt haben. Ihnen wurden zum Beispiel „Sperr-Blocker“ für Telefonnummern gegen unerwünschte Werbeaktionen verkauft. Dabei sollen sich die Call-Center-Mitarbeiter auch als Polizisten, Staatsanwälte oder Gerichtsvollzieher ausgegeben haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Mehr zu Hakan Sezek und den Hintergründen finden Sie im Bericht über WinTotal24: Resisto IT GmbH fordert - für wen eigentlich?