Diese Woche erhielten wir eine email von Google. Darin wurde uns mitgeteilt, dass auf Grund eines Gerichtsbeschlusses ein Beitrag gezwungenermaßen von Google entfernt werden musste. So weit, so gut. Merkwürdig ist die Angelegenheit dennoch. Nicht wegen Google, denn dort wurde ja korrekt auf den Beschluss reagiert. Verwundert waren wir aber, weil in dem beanstandeten Beitrag lediglich auf Veröffentlichungen externer Webseiten hingewiesen wurde. Einschließlich eines Zitats und Links zur Quelle. Offensichtlich wurde die Einstweilige Verfügung am Amtsgericht Pinneberg ungeprüft durchgewunken. Denn noch immer stehen die Quellen allen Übels hier und hier online zur Verfügung.