Eine Frau aus der Wesermarsch hat sich kürzlich an die Polizei in Nordenham gewandt. Ein naher Verwandter, der vor Kurzem verstarb, habe eine unberechtigte Rechnung von einem Sexverlag erhalten. Wohl in der Annahme, die Trauernde würde aus Scham sogleich bezahlen, schrieb der Verlag den Verstorbenen unter dessen Traueranschrift an, die in einer Todesanzeige in der Tageszeitung veröffentlich wurde.
"Eine fiese Masche, die geeignet ist, Angehörige in ihrer Trauer zutiefst zu erschüttern und das Ansehen des Toten zu schädigen", äußert sich die Sprecherin der Polizei klar. Im vorliegenden Sachverhalt zahlte die Hinterbliebene nicht. An dem Tag, an dem ihr Verwandter angeblich Waren bei dem Sexverlag bestellt haben sollte, war dieser nachweislich dazu bereits nicht mehr imstande.