„Wir wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Party abzusagen – es sei denn, wir Zahlen für die Veranstaltung 275 Euro ,Lizenzgebühr’ zuzüglich Mehrwertsteuer“, berichtet Geschäftsführer Karl Börries. Und damit nicht genug: Den Diskobetreibern wurde angedroht, bei Zuwiderhandlung 5.100 Euro zahlen zu müssen. Der Hintergrund: Eine Firma aus Weiherhammer in der Oberpfalz hatte sich im vergangenen Jahr die Wortmarke „ABI“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. „Sie bieten insoweit unter der geschäftlichen Bezeichnung ,ABI’ die gleichen Dienstleistungen an wie wir“, hatte man den Kasselern mitgeteilt. Ein dickes Ding, das die Diskothekenbetreiber kurz nachdenken ließ: Zähneknirschend zahlen oder juristisch gegen diese Forderung vorzugehen. Man entschied sich für letzteres. „Ein klarer Fall eines Abzock-versuchs“, sagt Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain von der Kanzlei VSM. Der mit einem gepfefferten Schreiben auf die Abmahnung reagierte. Es bestehe zum einen keine Verwechselungsgefahr nach dem Markengesetz, da „AbiturParty Friedrichsgymnasium“ oder „Abi-Party“ von der eingetragenen Marke „ABI“ grundverschieden ist. ... ... Es ist zu unterstellen, dass Sie die Eintragung der Marke ‘ABI’ lediglich deshalb begehrt haben, um gegen Veranstalter im Wege der Abmahnung mit anschließendem Lizensierungsverfahren vorzugehen. ... Aufpassen sollten nur die Abiturienten selbst. Denn die Abzocker haben sich „ABI“ auch für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen schützen lassen. Und werden wohl nicht davor zurückzuschrecken, beim Aufstöbern von Abi-T-Shirts im Internet wieder ähnliche Abmahungen rauszuschicken. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Extra Tip Kassel
Bei der abmahnenden Firma handelt es sich um die VP Projekt- und Eventgesellschaft UG eines Herrn Oliver Nitschke.
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Quelle: handelsregister.de