25.07.11

Dubiose Angebote: Tricks mit angeblichen Schnäppchen

Um sich für das in den letzten sechs Monaten entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken, lud eine nicht existente Landschlachterei Oswald eine bereits verstorbene Frau aus dem mittleren Main-Tauber-Kreis  zu einer Veranstaltung  in den Nebenraum eines Tauberbischofsheimer Hotels ein. Im Rahmen einer kurzweiligen Veranstaltung sollte dann ein großes Wurstpaket übergeben werden.

Bei einer Kontrolle des Arbeitsbereichs Umwelt und Gewerbe des Polizeireviers Tauberbischofsheim konnten zwei Männer aus dem Bereich Cloppenburg angetroffen werden, die in der Vergangenheit  bundesweit unter anderem wegen Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Visier der Ermittlungsbehörden waren.

Ziel dieser Veranstaltung war der Verkauf von Reisen. Im Verlauf der Kontrolle entschlossen sich die Veranstalter zum freiwilligen Verzicht der Durchführung dieser Verkaufsveranstaltung. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch im Gange.

Den vorliegenden Fall nahm der Leiter des Polizeireviers Tauberbischofsheim zum Anlass, die folgenden Hinweise zu geben:

  • Seien Sie misstrauisch wenn Sie Briefe erhalten, in denen Gewinne, Geschenke oder ähnliche kostenlose Zuwendungen versprochen werden. Niemand hat etwas zu verschenken. Ziel dieser Versprechungen ist, den Empfänger des Briefes zur Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung  zu bewegen .In diesen Veranstaltungen kommt es häufig zu Täuschungshandlungen und auch zu Betrügereien, insbesondere mit gesundheitsbezogenen Produkten (Nahrungsergänzungsmittel, Magnetmatten etc.)
  • Wer auf  Kaffeefahrten oder Verkaufsveranstaltungen eine der dort angebotenen Reisen bucht, geht ein deutlich höheres Risiko ein einen Preis zu bezahlen, der nicht selten erheblich über den Angeboten örtlicher Anbieter liegt. Trotzdem schließen regelmäßig auch gut informierte Verbraucher solche Verträge ab, da es sich bei den Verkäufern um bestens geschulte Verkaufsprofis handelt. Man muss häufig Buchungs-, Service- oder Beratungsgebühren zahlen, die man nicht zurück erhält, auch  wenn die Reise storniert wird.
  • In den Buchungsunterlagen sind zwar Firmen genannt. Diese haben aber Ihren Sitz manchmal im Ausland, es ist nur eine Postfach-Adresse angegeben oder diese existieren überhaupt nicht.
  • Wer die Reise antritt, läuft Gefahr in weitere Verkaufsveranstaltungen geschleppt zu werden, bei denen überteuerte und nutzlose Ware angepriesen wird.

Quelle: Polizeidirektion Tauberbischofsheim