Das Amtsgericht Bremen verurteilt eine 51-Jährige, die Adressen kaufte und Menschen zu Gewinnern einer Reise machte, um an ihnen zu verdienen. Denn natürlich kosteten die Reisen am Ende doch so einiges. Wenn das Glück ganz unversehens aus dem Telefonhörer kommt, dann kann es gut sein, dass ein Gewinn gar kein Gewinn ist, ein Traumurlaub tatsächlich kein Traumurlaub und Luxus nur ein Wort. ... ... Aber der vermeintliche Gewinn sollte nur der Türöffner sein, um den Reisenden Geld aus der Tasche zu ziehen. Weil - wie sich später herausstellen würde - die gewonnene Reise eben doch Kosten verursachte. Die Staatsanwaltschaft Bremen sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil sich J. mit ihrem Vorgehen einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschafft habe. ... wurde der Fall vor dem Bremer Amtsgericht verhandelt. Verbraucherschützer nennen Tricksereien mit Gewinnspielen und vermeintlichen Luxusreisen eine moderne Form der Kaffeefahrt. Die Geschäftsidee für ihr Unternehmen mit dem wohlklingenden Namen "DTC Dienstleistungszentrum für Telefonmarketing und Call Center" - später umbenannt in "Vivaair Reiseclub Ltd." - mit Sitz in der Kattenturmer Heerstraße in Bremen jedenfalls sei ihr noch während der Ehe mit dem Kaffeefahrten-Ausrichter ganz alleine gekommen: Über DTC kaufte sie Adressen, ... ... Geschädigte von damals vermuten, sie habe mit einem Partner ein Internet-Flirtportal gegründet. ... wurde J. zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten auf Bewährung verurteilt. |
Quelle und vollständiger Bericht: taz.de
Die Sache mit dem Internet-Flirtportal flirt4You.de ist inzwischen ebenfalls Geschichte. Die Domain gehört jetzt einem anderen Unternehmen. Lediglich im Presseportal openPR findet man noch eine ältere Pressemitteilung der Firma Thommen & Janssen GbR.