16.03.10

Endlich: Klatsche für Olaf Tank vom Gericht

Das Amtsgericht Marburg hat dem Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank in die Suppe gespuckt. Tank macht sich der Beihilfe zu einem versuchten Betrug schuldig, wenn er Opfern von Abzocker-Seiten im Internet das Geld abknöpft.

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Das Gericht bewertete die Abo-Seiten wie opendownload.de als Täuschung und versuchten Betrug. Wer die Seite nutzt, geht ein zweijähriges Abonnement für 192 Euro ein. ...

Dem Rechtsanwalt Olaf Tank müsste als Organ der Rechtspflege klar sein, dass es sich um versuchten Betrug handele. Deshalb mache er sich der Beihilfe schuldig, wenn er das Inkasso betreibe.

Das Urteil ist hier in der Neuen Juristischen Wochenschrift als Urteil der Woche veröffentlicht worden.

Quelle und vollständiger Bericht: neueOZ - Osnabrücker Zeitung