23.03.10

Umfrage zu unerwünschter Telefonwerbung

Laut Pressemitteilungen der Verbarucherzentralen wollen diese nun den Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung verschärfen und starten haben deshalb eine bundesweite Umfrage gestartet. Betroffene sollten sich diese Gelegenehit nicht entgeghen lassen und an der Umfrage teilnehmen.

Millionen Verbraucher in Deutschland werden täglich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt. Die Verbraucherzentralen wollen es jetzt genau wissen: Sie starten eine bundesweite Umfrageaktion und sammeln Beweise für unerwünschte Telefonwerbung, um die Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren. Hierfür steht auf der Internetseite www.vz-rlp.de/telefonwerbung und in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein Beschwerdeformular zur Verfügung.
Seit Anfang August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unternehmen seither nicht gestattet, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müssen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Seit gut sieben Monaten sollen Verbraucher also besser vor unerwünschten Telefonanrufen geschützt sein. Doch die Realität sieht anders aus. Die Anrufer lassen sich nicht durch die Androhung hoher Bußgelder abschrecken und probieren es immer weiter. Die Verbraucherzentralen erhalten täglich zahlreiche Mitteilungen, in denen Verbraucher sich über unerwünschte Telefonanrufe beklagen.

Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt. Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen vom Gesetzgeber, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Auf die im Gesetz vorgesehene Überprüfung der Wirksamkeit dieser Regelung in drei Jahren wollen die Verbraucherzentralen allerdings nicht warten. Deshalb starten sie jetzt eine bundesweite Umfrageaktion, an der sich auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beteiligt.
Von Telefonwerbung Betroffene können dieser Forderung durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars der Verbraucherzentralen jetzt Nachdruck verleihen. Es steht unter www.vz-rlp.de/telefonwerbung.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz